Geminianus de Prato, Dompropst zu Pistoia ("Pistorien.") [Toskana/Italien] und päpstlicher Auditor, verkündet als von Papst Martin V. beauftragter Richter das Endurteil in dem Streit zwischen dem päpstlichen Auditor Heinrich Fleckel auf der einen Seite sowie Heinrich Neithardt, Heinrich Ammann, Domherr zu Eichstätt, und Heinrich Kausch, Kleriker der Diözese Bamberg, auf der anderen Seite wegen eines Kanonikats und einer Präbende im Domstift zu Konstanz. Er spricht Heinrich Fleckel das strittige Kanonikat und die strittige Präbende zu und befiehlt, dass diesem Kanonikat und Präbende unverzüglich übergeben werden. Seinen Prozessgegnern stehen dagegen keinerlei Rechte daran zu. Über diesen Urteilspruch lässt er von dem öffentlichen Notar Heinrich Budel ein Notariatsinstrument ausfertigen.