Kaiser Franz [II.] (volle Titel) belehnt nach dem Tod seines Vaters Kaiser Leopold II. und der Einberufung aller vorländischen Vasallen am 19. Juli 1792 als regierender Landesfürst der ihm an- und zugefallenen vorderösterreichischen Länder und Leute mit allen darin eingeschlossenen Markgraf-, Landgraf-, Graf-, Herr- und Lehenschaften Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Graf von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger seines Vetters [Johann Franz Romanus] (Johann Franz de Paula) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit der Mühle zu Scheppach mit ihren Zugehörungen, die der Markgrafschaft Burgau lehenbar ist, mit ihren im einzelnen genannten Stücken und Gütern. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, seiner Erben und Nachkommen und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Die Belehnten sollen dafür dem Aussteller jederzeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, ihn mit äußersten Kräften vor allem Schaden bewahren, seine Ehre, seinen Nutzen und seinen Gewinn fördern und auch sonst alles tun, was getreue Vasallen ihrer Lehensherrschaft nach den gemeinen und österreichischen Lehensrechten zu tun schuldig und pflichtig sind. Als Bevollmächtigter von Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Freiherr von Stauffenberg hat der vorderösterreichische Regiments- und Kammeradvokat Johann Baptist Traschak mit einem Eid auf Gott die Lehenspflicht geleistet.
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Kaiser Franz [II.] (volle Titel) belehnt nach dem Tod seines Vaters Kaiser Leopold II. und der Einberufung aller vorländischen Vasallen am 19. Juli 1792 als regierender Landesfürst der ihm an- und zugefallenen vorderösterreichischen Länder und Leute mit allen darin eingeschlossenen Markgraf-, Landgraf-, Graf-, Herr- und Lehenschaften Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Graf von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger seines Vetters [Johann Franz Romanus] (Johann Franz de Paula) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit der Mühle zu Scheppach mit ihren Zugehörungen, die der Markgrafschaft Burgau lehenbar ist, mit ihren im einzelnen genannten Stücken und Gütern. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, seiner Erben und Nachkommen und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Die Belehnten sollen dafür dem Aussteller jederzeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, ihn mit äußersten Kräften vor allem Schaden bewahren, seine Ehre, seinen Nutzen und seinen Gewinn fördern und auch sonst alles tun, was getreue Vasallen ihrer Lehensherrschaft nach den gemeinen und österreichischen Lehensrechten zu tun schuldig und pflichtig sind. Als Bevollmächtigter von Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Freiherr von Stauffenberg hat der vorderösterreichische Regiments- und Kammeradvokat Johann Baptist Traschak mit einem Eid auf Gott die Lehenspflicht geleistet.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 618
II Jettingen c 37
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Jettingen
1794 Januar 20
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Konstanz
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Obere Siegelkapsel fehlt
Besonderheiten: Libell, 3 Blatt
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Obere Siegelkapsel fehlt
Besonderheiten: Libell, 3 Blatt
Schenk von Stauffenberg, Damian Hugo Friedrich Anton; (Wilflinger Linie), Graf, Geheimrat, Oberstallmeister, 1735-1803
Schenk von Stauffenberg, Johann Franz; (Amerdinger Hauptstamm), Hofmarschall, Oberamtmann, 1733-1797
Traschak, Johann Baptist
Burgau, Markgrafschaft
Konstanz KN
Scheppach GZ; Mühle
Eid
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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