Kaiser Franz [II.] (volle Titel) belehnt nach dem Tod seines Vaters Kaiser Leopold II. und der Einberufung aller vorländischen Vasallen am 19. Juli 1792 als regierender Landesfürst der ihm an- und zugefallenen vorderösterreichischen Länder und Leute mit allen darin eingeschlossenen Markgraf-, Landgraf-, Graf-, Herr- und Lehenschaften Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Graf von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger seines Vetters [Johann Franz Romanus] (Johann Franz de Paula) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit der Mühle zu Scheppach mit ihren Zugehörungen, die der Markgrafschaft Burgau lehenbar ist, mit ihren im einzelnen genannten Stücken und Gütern. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, seiner Erben und Nachkommen und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Die Belehnten sollen dafür dem Aussteller jederzeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, ihn mit äußersten Kräften vor allem Schaden bewahren, seine Ehre, seinen Nutzen und seinen Gewinn fördern und auch sonst alles tun, was getreue Vasallen ihrer Lehensherrschaft nach den gemeinen und österreichischen Lehensrechten zu tun schuldig und pflichtig sind. Als Bevollmächtigter von Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Freiherr von Stauffenberg hat der vorderösterreichische Regiments- und Kammeradvokat Johann Baptist Traschak mit einem Eid auf Gott die Lehenspflicht geleistet.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner