Christoph Burggraf von Dohna, Landvogt der Oberlausitz, verabschiedet eine Einigung zwischen Jakob von Merschitz auf Dürrbach auf der einen Seite sowie Hans von Gersdorff auf Dobschütz, Hauptmann zu Görlitz, Christoph von Gersdorff auf Kosel, Christoph von Gersdorff auf Kittlitz und seinen Brüdern auf der anderen Seite, betreffend einen Wasserlauf, der aus dem Hammerteich zu Kreba abgeführt wird.