Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Gerhard [Stolpmann], Bischof von Pomesanien, transsumiert das Privileg des Papstes Honorius III. von 1220 Dezember 15 (Etsi neque), in dem der Deutsche Orden in den Schutz des päpstlichen Stuhles gestellt wird.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Gerhard [Stolpmann], Bischof von Pomesanien, transsumiert das Privileg des Papstes Honorius III. von 1220 Dezember 15 (Etsi neque), in dem der Deutsche Orden in den Schutz des päpstlichen Stuhles gestellt wird.
Pergamenturkunden >> 01 Papst- und Konzilsurkunden (Schieblade 1-18)
1426 Dezember 20.
Archivale
Tabulae Ordinis Theutonici, hrsg. von Ernst Strehlke, Berlin 1869, Nr. 306. - Urkundenbuch zur Geschichte des Deutschen Ordens, Bd. 1, hrsg. von Johann Heinrich Hennes, Mainz 1845, Nr. 49. - Die Urkunden des Deutschordenszentralarchivs in Wien, Bd. 1, hrsg. von Udo Arnold, Nr. 54. - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 4206. - Sylvain Gouguenheim, La Bulle Etsi Neque dHonorius III (15 décembre 1220) au coeur du processus de constitution de lordre Teutonique. Histoire et mémoire aléatoire dun texte fondateur, in: La mémoire des origines dans les ordres religieux-militaires au Moyen Âge, hrsg. von Philippe Josserand und Mathieu Olivier (Vita regularis. Ordnungen und Deutungen religiosen Lebens im Mittelalter. Abhandlungen, 51), Berlin 2012, S. 199-225.
Verweis: Die inserierte Urkunde ist zudem in Transsumpten von 1438 September 26 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 1, Nr. 13) und 1393 Mai 29 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 1, Nr. 14) überliefert.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.