Lehnsrevers des Knappen Johann Ledebur, der mit seinen Erben von Bernhard VII. zur Lippe in den gleichen Schutz etc. wie dessen Untersassen aufgenommen worden ist. Er ist diesem mit Rat und Dienst verpflichtet, außer gg. seinen Herren Herzog Wilhelm von Jülich-Berg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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