Der Pfarrer (pherrer) und die Kapläne der Kirche St. Sebastian zu Oppenheim bekunden, dass die 6 Schilling Heller, die der verstorbene Rüdiger Glockener und dessen Erben ihnen von ihrem Haus am Burgweg (an dem borgwege) lange Zeit gezinst haben, mit 6 Pfund Heller abzulösen sind. Als die Erben Rüdigers glaubten, die Aussteller besäßen darüber eine Urkunde und die Aussteller diese unter ihren Urkunden ernstlich suchten, ohne sie zu finden, wurde mit den Erben vereinbart, diese Urkunde, sollten die Aussteller oder ihre Rechtsnachfolger sie doch noch finden, den Erben zuzustellen. Die Pflicht zur Zahlung des Zinses bleibt davon unberührt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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