Naturschutz am Bodensee: Streit um Kormorane. Zerstören die Vögel die Existenz von Fischern?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 R080013/202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008 >> Unterlagen
10. April 2008
Die als Fischräuber bekämpften Kormorane am Bodensee müssen um ihren Nachwuchs bangen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die brütenden Kormorane mit Halogenscheinwerfern aufgescheucht. Auf diese Weise sind 160 bis 200 Eier erkaltet und wahrscheinlich abgestorben. Umweltschützer sind empört. Die Fischer am Bodensee sehen jedoch keine Alternative zu der Aktion. Denn sie leiden unter dem Hunger der Kormorane.
Kormorane haben Appetit auf guten Fisch. Jeder Vogel verspeist etwa 500 Gramm pro Tag. So konkurrieren am Bodensee Fischer und Vögel um dieselbe Beute. Nun werden die Kormorane beim Brüten gestört. Auf diese Weise soll der Bestand der Tiere in Grenzen gehalten werden. Trotz scharfer Proteste der Naturschützer hat das Regierungspräsidium Freiburg der Aktion zugestimmt.
Es ist vor allem der Naturschutzbund Deutschland NABU, der versucht hat, die Vertreibung der brütenden Tiere zu verhindern. Der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann hat das Vorgehen der Behörden als "illegal" bezeichnet und rechtliche Schritte angekündigt. Der NABU berichtet, es seien bereits Jungvögel geschlüpft. In diesem Fall hätten die Elterntiere nicht vertrieben werden dürfen. Das Regierungspräsidium Freiburg erklärt dagegen, es gebe keine Hinweise auf bereits geschlüpfte Tiere. NABU-Chef Baumann meint, der Kormoran werde zum Sündenbock für die sinkenden Fischbestände gemacht. Für diese seien aber nicht die Vögel verantwortlich, sondern vor allem das weiter sinkende Nahrungsangebot für Fische durch das immer sauberer werdende Bodenseewasser.
Es sind vor allem die Berufsfischer, die sich für die Reduzierung des Bestandes der Kormorane stark gemacht haben. Seit Jahren sinken ihre Erträge. Aber auch die Fischer fordern keine endgültige Vertreibung der brütenden Vögel. Sie plädieren für ein "Wildmanagement", wie es auch bei Rot- und Schwarzwild angewandt wird. In diesem Falle wird eine Bestandsobergrenze festgelegt. Gibt es zu viele Tiere darf und muss geschossen werden.
Der See ist wieder sauber
Der Bodensee ist wieder sauber. Es ist noch gar nicht so lange her, dass Abwässer ungefiltert in den See geleitet wurden. In einer beispiellosen Aktion wurden Leitungen um den See gelegt und Kläranlagen gebaut. Nun fließen keine Gülle und keine Waschmittelrückstände mehr in den See. Was alle Umweltschützer und Touristikmanager begrüßen, hat aber ungeahnte Folgen. Der Gehalt an Phosphaten im Wasser ist zurückgegangen. Kleinlebewesen, das Plankton, wächst langsamer. Die nächsten in der Nahrungskette, die Fische, finden weniger Futter. Die Folge: Die Fischer am Bodensee fangen immer weniger.
Lebensraum und Wirtschaftsstandort
Die Region Bodensee gehört zu den touristisch attraktivsten Gebieten des Landes. Der Tourismus ist eine wichtige Einnahmequelle. Aber auch die produzierende Wirtschaft ist hier vertreten. In der Region wird zur Zeit intensiv über die Zukunft nachgedacht, ein "Leitbild" ist in der Diskussion. Einig sind sich alle Beteiligten, dass die Belange der Wirtschaft mit denen des Naturschutzes in Einklang gebracht werden müssen. Streit entzündet sich immer wieder um einzelne Projekte wie bei Baumaßnahmen in Ufernähe oder wie jetzt beim Streit um die brütenden Kormorane.
Über die Kormorane und Frage, wie weit darf der Mensche in die Natur eingreifen, diskutieren in der LÄNDERSACHE Harald Jacoby vom NABU und Reinhart Sosat vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg. Es moderiert Jürgen Rose.
Kormorane haben Appetit auf guten Fisch. Jeder Vogel verspeist etwa 500 Gramm pro Tag. So konkurrieren am Bodensee Fischer und Vögel um dieselbe Beute. Nun werden die Kormorane beim Brüten gestört. Auf diese Weise soll der Bestand der Tiere in Grenzen gehalten werden. Trotz scharfer Proteste der Naturschützer hat das Regierungspräsidium Freiburg der Aktion zugestimmt.
Es ist vor allem der Naturschutzbund Deutschland NABU, der versucht hat, die Vertreibung der brütenden Tiere zu verhindern. Der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann hat das Vorgehen der Behörden als "illegal" bezeichnet und rechtliche Schritte angekündigt. Der NABU berichtet, es seien bereits Jungvögel geschlüpft. In diesem Fall hätten die Elterntiere nicht vertrieben werden dürfen. Das Regierungspräsidium Freiburg erklärt dagegen, es gebe keine Hinweise auf bereits geschlüpfte Tiere. NABU-Chef Baumann meint, der Kormoran werde zum Sündenbock für die sinkenden Fischbestände gemacht. Für diese seien aber nicht die Vögel verantwortlich, sondern vor allem das weiter sinkende Nahrungsangebot für Fische durch das immer sauberer werdende Bodenseewasser.
Es sind vor allem die Berufsfischer, die sich für die Reduzierung des Bestandes der Kormorane stark gemacht haben. Seit Jahren sinken ihre Erträge. Aber auch die Fischer fordern keine endgültige Vertreibung der brütenden Vögel. Sie plädieren für ein "Wildmanagement", wie es auch bei Rot- und Schwarzwild angewandt wird. In diesem Falle wird eine Bestandsobergrenze festgelegt. Gibt es zu viele Tiere darf und muss geschossen werden.
Der See ist wieder sauber
Der Bodensee ist wieder sauber. Es ist noch gar nicht so lange her, dass Abwässer ungefiltert in den See geleitet wurden. In einer beispiellosen Aktion wurden Leitungen um den See gelegt und Kläranlagen gebaut. Nun fließen keine Gülle und keine Waschmittelrückstände mehr in den See. Was alle Umweltschützer und Touristikmanager begrüßen, hat aber ungeahnte Folgen. Der Gehalt an Phosphaten im Wasser ist zurückgegangen. Kleinlebewesen, das Plankton, wächst langsamer. Die nächsten in der Nahrungskette, die Fische, finden weniger Futter. Die Folge: Die Fischer am Bodensee fangen immer weniger.
Lebensraum und Wirtschaftsstandort
Die Region Bodensee gehört zu den touristisch attraktivsten Gebieten des Landes. Der Tourismus ist eine wichtige Einnahmequelle. Aber auch die produzierende Wirtschaft ist hier vertreten. In der Region wird zur Zeit intensiv über die Zukunft nachgedacht, ein "Leitbild" ist in der Diskussion. Einig sind sich alle Beteiligten, dass die Belange der Wirtschaft mit denen des Naturschutzes in Einklang gebracht werden müssen. Streit entzündet sich immer wieder um einzelne Projekte wie bei Baumaßnahmen in Ufernähe oder wie jetzt beim Streit um die brütenden Kormorane.
Über die Kormorane und Frage, wie weit darf der Mensche in die Natur eingreifen, diskutieren in der LÄNDERSACHE Harald Jacoby vom NABU und Reinhart Sosat vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg. Es moderiert Jürgen Rose.
0:20:00; 0'20
Audio-Visuelle Medien
Gutzweiler, Stephan
Riebel, Stefan
Sosat, Reinhart
Wetzlar, Hajo
Bodensee
Naturschutz
Tier: Kormoran
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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