Wilhelm Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, Erbkämmerer des Hochstifts Konstanz, beurkundet, dass er Maria Yrmbler, eheliche Tochter des Hans Fürst zu Repperweiler, auf deren dringende Bitte hin aus seiner Leibherrschaft entlassen hat, wobei er keine finanzielle oder sonstige Gegenleistung erwähnt. Der Aussteller spricht genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes los, gestattet, dass sie anderer Herren Schutz und Schirm in Städten oder auf dem Land annimmt und hinsichtlich ihrer künftigen Freiheit oder Leibuntertänigkeit tut, was sie für richtig hält, unbehindert durch ihn, seine Nachkommen und Erben, weshalb sich er, der Aussteller, auch namens seiner Erben "gegen ir der Irmblerin leib vnd guet angezeigter leibaigenschaft halber aller widerforderung, zuspruch, ansprach, recht vnd gerechtigkait hiemit genzlich ..." begibt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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