Fehde mit dem Würzburger Bischof Johann II. von Brunn, Hohenlohe, Weinsberg und Brandenburg
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Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 102 Nr. 1060
StAWt-G Rep. 102 Aktennachträge Karton 1, 11, 228, 279, 285, 287, 323/ 102a LS II/2, LS V/6; 102a_824, LS III/16, LS III/15
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 102 Akten, Nachträge
Akten, Nachträge >> Akten >> Verhältnisse zu anderen Herrschaftsträgern >> Hochstift Würzburg (G-Rep. 19)
1435-1439
Enthält u.a.: Fehdebrief an Bischof Johann ("vyndsbrif", 1437 März 3); Anspruch des Grafen Michael I. von Wertheim auf Einsetzung in die Herrschaft Hohenlohe (Abschriften von Schreiben Michaels an Kraft von Hohenlohe, Elisabeth von Hohenlohe geb. von Hanau, die Herren von Rosenberg sowie hohenlohische Städte aus den Jahren 1435 und 1436, in denen er unter Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Herzogtum Franken (= G-Rep. 100 UN 1435 März 7) die Übergabe Hohenlohes an ihn fordert); Schreiben von Bischof Johann, Markgraf Friedrich von Brandenburg, Craft von Hohenlohe und Konrad zu Weinsberg über die Anerkennung eines Schiedsgerichts bei Pfalzgraf Ludwig, Herzog Friedrich von Sachsen oder dem Rat der Stadt Nürnberg (Tauberbischofsheim 1437 Oktober 15); Fehdebrief Jörg von Schweinfurt; diverse Fehdebriefe Würzburger Dienstleute; undatierter Vergleich zwischen Michael und Johann (Schweinberg, Schuldenfragen); "Register unserer Helfer"; Klage des Würzburger Bischofs vor dem Baseler Konzil gegen Friedrich Schoder und Heinrich von Schmalkalden
1 Fasz. + Einzelschreiben
Archivale
Das Faszikel ist vermutlich Teil eines zeitgleichen Briefregisters oder Kopiars. Zur Fehde Wertheims mit Hohenlohe und Würzburg in diesen Jahren vgl. G-Rep. 7a 1438 Januar 11 und G-Rep. 9 1437 November 25. Lit.: Wendehorst, Würzburg II (Germania sacra), 157f; Ehmer, Grafschaft, 76. Schilderung der Fehde bei Aschbach, Geschichte der Grafen von Wertheim I (1843), 262-266.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ