Hüls auf dem Kirchhof. Vergleich zwischen den Erben der Catharina van Hüls, Frau zu Hüls und Walbeck, vertreten durch Degenhardt Haes, Amtmann zu Lyn, und Wylhem Chuairdt van Wickrodt einerseits und den Kirchmeistern zu Hüls, vertreten durch Johann Touger und Johann Hungerperchs, Schultheiß und Gerichtsschreiber zu Hüls, andererseits betreffend die Ablösung der Rechte aus der Vergebung des Hofes Moershoven mit 450 Talern. Catharina van Hüls und ihr Gemahl Gothard Haes hatten ihren Lehnshof Moershoven durch ein gemeinschaftliches spezielles Testament den Kirchmeistern zu Hüls zu Gunsten der Armen vermacht. Da der Kurfürst von Köln als Lehnsherr das Vermächtnis nicht bestätigt, vergleichen sich die Erben mit dern Kirchmeistern mit Zustimmung der Gemeinde Hüls auf Zahlung von 450 Talern und verschrieben insgesamt ihre Erbgüter als Sicherheit. Pgt.Urk. 1 Bg. Fol.

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