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Es wird bekundet, dass Nikolaus (Niclaus) Barth, Zentschöffe aus
Kämmerzell (Kemerzell), einen Hintersiedelhof (hindersiedlers hütten) in
Kämmerze...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1721-1730
1723 September 15
Ausfertigung, Papier, drei aufgedrückte Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Signatum Fulda den 15ten 7bris 1723
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass Nikolaus (Niclaus) Barth, Zentschöffe aus Kämmerzell (Kemerzell), einen Hintersiedelhof (hindersiedlers hütten) in Kämmerzell besitzt, der im neuen Salbuch, Band 5, auf Seite 350 beschrieben ist. Der Hintersiedelhof ist ein Fuldaer Lehen [der Rentkammer]. Mit dem Hintersiedelhof hat er außerdem ein halbes und ein viertel Kammergut inne gehabt, die im Salbuch auf den Seiten 205 und 254 beschrieben sind. Nikolaus Barth will den Hintersiedelhof gegen eine andere Hofstelle, die ein Lehen des Konvents ist und deren Bebauungsrecht (bauschuldigkeit) er erworben hat, eintauschen. Die Hofstelle ist im Salbuch unter der Rubrik Kämmerzell auf Seite 428 beschrieben und umfasst einen Garten in der Angelbach am Brunnenpfad (Brunnpfadt) mit einer Größe von einer Achtel Fuhre Heu und zwei Maß Aussaat. Derzeit liegt auf dem Garten ein jährlicher Zins von sechs Böhmischen [Groschen]. Nikolaus Barth erbittet von der Fuldaer Rentkammer und vom Konvent von Fulda die lehnsrechtliche Zustimmung zu dem Tausch. Bevor die Zustimmung erteilt werden kann, ist ein Termin zur Besichtigung der Liegenschaften angesetzt worden. An der Besichtigung haben seitens der Rentkammer der Kammerrat Bott, seitens des Zentamts dessen Verwalter und Kammerrat, [Georg Wilhelm] Krifft, und seitens des Konvents der Hofrat und Anwalt (syndicus), [Johann Anton] Röthlein, teilgenommen. Es ist entschieden worden, dass der Tausch an sich möglich ist. Damit keinem der beiden Lehnsherrn ein Nachteil entsteht und sichergestellt ist, dass die getauschten Lehen dieselbe Größe aufweisen, sind von beiden Seiten Bevollmächtigte für eine erneute Ortsbesichtigung ernannt worden: seitens der Rentkammer Kaspar (Caspar) Kohlmann aus Maberzell, Johann (Iohannes) Heienfeld (Heyenfeldt) aus Gläserzell, beide Zentschöffen, sowie Johann (Hanß) Adam König, Schultheiß von Kämmerzell; seitens des Konvents Nikolaus (Claus) Eckert aus Kämmerzell, Johann (Iohannes) Wehner aus Lüdermünd, beide Schöffen des Konvents, sowie Johann (Iohannes) Zimmer, Lehnschultheiß von Kämmerzell. Nach der Ortsbesichtigung haben die Bevollmächtigten das Protokoll übergeben. Demnach umfasst der Hintersiedelhof ohne Wohnhaus eine Länge von 48 Schuh und eine Breite von 28 Schuh. Der Garten in der Angelbach hat dieselben Abmessungen. Dort muss allerdings noch ein Wohnhaus errichtet werden, so dass das Gelände in der Angelbach etwas kleiner ist. Daher ist das Gelände auf 58 Schuh Länge und 35 Schuh Breite erweitert und mit Pfählen markiert worden. Der jährliche Zins des Gartens beträgt nunmehr 13 Böhmische [Groschen] und zwei Pfennige an Geld und ein Rauchhuhn sowie ein halbes Pfund Wachs für die Kirche in Kämmerzell und drei Böhmische [Groschen] für den dortigen Schulmeister. Nikolaus Barth hat auch den zuvor auf der Angelbach liegenden Zins von sechs Böhmischen [Groschen] zu tragen. Die nicht zum Lehen gehörenden Anteile des Gartens bleiben weiterhin Lehen des Konvents. Von dem neuen Lehen in der Angelbach sind zudem der Burgfriedendienst, der zuvor mit dem Hintersiedelhof verbunden gewesen ist, und alle anderen Verpflichtungen gegenüber der Landesherrschaft und der Gemeinde zu leisten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Die Fuldaer Rentkammer, der Konvent von Fulda und das Fuldaer Zentamt haben ihre Zustimmung zu dem Tausch erteilt. Die Urkunde ist dreifach ausgefertigt worden. Die Fuldaer Rentkammer, der Konvent von Fulda und Nikolaus Barth haben jeweils ein Exemplar der Urkunde erhalten. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Henricus freiherr von Eltz [Heinrich von Eltz] superior / manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: hochfürstliches centh/ambt daselbsten / Georg Wilhelm Krifft / manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Rentkammer von Fulda, Konvent von Fulda, Zentamt von Fulda
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
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BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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