Schwester Elisabeth ("Bet") Becherer und ihre Nichte Schwester Katharina Becherer bekennen, dass ihnen Guardian und Konvent des Franziskanerklosters ("der Minren Bru/o/der") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] ein Haus mit Hofstatt in Ulm am Hof der Sammlungsschwestern ("an der Samnung hofraitin zu/o/ den swestern von Bu/e/ren") [abgegangen, Bereich Münsterbauhütte] als Leibgeding verkauft haben. Sie sollen ihnen dafür innerhalb eines Monats nach dem Tod der Schwester Adelheid von Hundersingen [Gde. Oberstadion/Alb-Donau-Kreis], gesessen zu Ehingen [Alb-Donau-Kreis], 40 Pfund Heller bezahlen. Sollte Schwester Elisabeth vor ihrer Nichte sterben, dann darf diese nur mit Zustimmung der Franziskaner jemanden zu sich in das Haus nehmen. Sie sollen diesen den auf dem Haus lastenden Zins entrichten und ohne ihre Erlaubnis keinerlei bauliche Veränderungen an dem Haus vornehmen. Nach ihrer beider Tod fallen Haus und Hofstatt wieder an die Franziskaner zurück, ohne dass ihre Erben daran irgendwelche Ansprüche geltend machen könnten.