Rentverschreibung des Domkapitels Münster, der Edelmänner und Ritterschaft des Stifts Münster sowie der Bürgermeister, des Rats, der Gilden und Gemeinheit der Stadt Münster, in der sie bezeugen, dass sie dem münsterischen Domdechanten Heinrich Haken, dessen Handgetreuen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 25 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am Tage St. Peter aus den Einnahmen der Domburse und Domkellnerei sowie aus dem Grutamt der Stadt Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 500 Rheinischen Goldgulden verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Domkapitels Münster, des Erbmarschalls Gerd Morrien und der Stadt Münster. in profesto vincula Petri