Abt Hermann und der Konvent des Klosters Corvey beurkunden, daß sie ihre im Dorf Kessenich bei Bonn [Stadt Bonn.] gelegenen Güter mit allem, was dazugehört, und mit allen Rechten, ausgenommen zwei Fuder Wein [Ein Fuder macht etwa 1000 Liter aus.], die zum Lehen des Eh. Dietrich von Isenberg und des Ritters Dietrich von Lacheim gehören, dem Erbschenken des Ebfs Konrad von Köln, Hermann von Are gen. Flekke, und dessen Erben für 200 Mark Kölner Pfennige unter der Bedingung verpfändet haben, daß sie, wenn sie diese Güter zurückerwerben können, dies dem Erzschenken oder seinen Erben vier Wochen vor dem Fest der Geburt Johannes des Täufers anzeigen. Sollten sie die Güter verkaufen oder auch verpfänden wollen, so müssen sie dem Erbschenken oder seinen Erben das Vorkaufsrecht einräumen, und diese sollen ihnen so viel Geld für die Güter geben, wie viel sie von anderen bekommen können. Haben sie die Güter nach solchem Zahlungsmodus wieder eingelöst, kehren sie zur Corveyer Kirche zurück, ohne daß der Erbschenk oder seine Erben künftig Rechte daran haben. Die Aussteller kündigen ihre Siegel an. Corvey

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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