Christoph Vögelein zu Großburschla betreffend und was dabei wegen einer von demselben in Sachen seiner contra Christoph Benigkenstein in turno an die hessen-rheinfelsische Kanzlei zu Rothenburg und ulterius an Kursachsen ergriffenen, von gedachter Kanzlei aber unter dem Vorwand, dass es nach den hessischen Hausverträgen causa non appellabilis sei, selbst ohne Berichterstattung rejizierten Appellation vorgekommen

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Sächsisches Staatsarchiv
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