Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0846
Wismar F 66 (W F 3 n. 66)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
(1718) 08.03.1718
Kläger: (2) Witwe des Jacob von der Fehr zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Fallbeschreibung: Fehr hat 1705 ein Haus am Markt gekauft und dafür 400 Rtlr vom Waisenhaus geliehen. Dieses Geld wollte er durch den Verkauf seines Hauses auf dem Schilde abbezahlen. Da der Käufer jedoch nicht bezahlt, gerät Fehr selbst mit seinen Zinsen in Rückstand und wird mit Vollstreckung bedroht. Kl.in bietet dem Rat zunächst die Zahlung von 50 Rtlr Kapital und 42 Rtlr Zinsen an, die dieser jedoch ablehnt und auf der Absicherung durch Stadtbuchschriften in anderen Häusern sowie Zahlung von 100 Rtlr Zinsen besteht und sie widrigenfalls mit Zwangsversteigerung des Hauses bedroht. Dagegen appelliert Kl.in an das Tribunal, dessen Antwort jedoch nicht überliefert ist.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1718 2. Tribunal 1718
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 04.02.1718; Ratsgerichtsurteile vom 31.01. und 28.02.1718
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Fallbeschreibung: Fehr hat 1705 ein Haus am Markt gekauft und dafür 400 Rtlr vom Waisenhaus geliehen. Dieses Geld wollte er durch den Verkauf seines Hauses auf dem Schilde abbezahlen. Da der Käufer jedoch nicht bezahlt, gerät Fehr selbst mit seinen Zinsen in Rückstand und wird mit Vollstreckung bedroht. Kl.in bietet dem Rat zunächst die Zahlung von 50 Rtlr Kapital und 42 Rtlr Zinsen an, die dieser jedoch ablehnt und auf der Absicherung durch Stadtbuchschriften in anderen Häusern sowie Zahlung von 100 Rtlr Zinsen besteht und sie widrigenfalls mit Zwangsversteigerung des Hauses bedroht. Dagegen appelliert Kl.in an das Tribunal, dessen Antwort jedoch nicht überliefert ist.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1718 2. Tribunal 1718
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 04.02.1718; Ratsgerichtsurteile vom 31.01. und 28.02.1718
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ