Rudolf von Bischofroda (Byschoverade), Heymbradus von Boyneburg (Boymneborg), Pfarrer in Ulfen (Olfena), Hermann von Nazza (Naczza), Hermann von Netra (Netere) und Thomas Eilmar (Eylmari), allesamt Kanoniker der Kirche St. Bonifatius in Großburschla (Borsla), erinnern daran, dass sie der bei ihrer Kirche erbauten Kapelle St. Servatius testamentarisch mit Rat und Zustimmung ihrer Mitkanoniker Konrad gen. Kule, Hermann, Pfarrer in Treffurt (Drivordia) und Johann, Dechant in Gotha, die sich mit sechs Malter Korn (frumenti grani siliginis) Treffurter Maßes (mensure Drivordensis) beteiligt haben, von ihren Pfründen daselbst jährliche Einkünfte übereignet haben. Sie sollen an Pfarrer Heinrich in Weißenborn (Wyzsenborn), dem sie die Kapelle übertragen haben, sowie an seine Nachfolger fallen. Eine Entfremdung der Stiftung wird nur bei Ersatz zuzüglich einer Ablösesumme von fünf Pfund Heller gestattet. Die Austeller gewähren dem genannten Pfarrer Heinrich, weil dieser die Stiftung mit 40 Pfund Heller vermehrt hat, das Einsetzungsrecht einer geeigneten Person nach seiner Resignation, fernerhin das Recht zur Einsetzung eines Vikars in Großburschla. Wöchentlich sollen drei Messen gelesen werden. – Siegel des Kapitels angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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