Eberhard, Propst des Nonnenklosters Allendorf (Alden-) bei Frankenstein, bekundet: auf Güter zu Schneckenhausen (Sneckenhusen) waren 10 Mark Silber angewiesen worden, die der Priester Nikolaus genannt von Greußen (Gruzen) für das Seelenheil seiner verstorbenen Eltern Konrad und Gertrud dem Kloster testamentarisch vermacht hatte. Darüber war eine Urkunde ausgestellt worden, in der dies vollständig enthalten ist. Eberhard verspricht, an Stelle dieser Gülte den Nonnen jährlich eine Mark Silber aus seinen Einkünften anzuweisen, je zur Hälfte am Freitag nach Michaelis (sexta feria post communes) [29. Sept.] und am Mittwoch nach Jubilate, nach Wunsch im Refektorium oder im Krankenhaus des Klosters. An diesen Tagen begehen die Nonnen die Jahrtage für die Eltern des Nikolaus; die Summe ist von Eberhard und seinen Nachfolgern an die jeweils anwesenden Nonnen auszuzahlen. Siegel des Ausstellers (1). Heinrich von Frankenstein, Herr zu Salzungen, siegelt als Zeuge. Weitere Zeugen: Albrecht, Propst des Stifts St. Nikolaus, Th., Pleban von St. Georg, Magister Werner, Kanoniker an St. Marien zu Eisenach (Ysen.), Heinrich von Frankenstein sowie die Priester Diethard und Bruno.