Vertrag zwischen Kloster Bredelar und den Hintersassen zu Giershagen einerseits und den Vettern und Brüdern von Padberg und deren Hintersassen zu Padberg andererseits wegen strittiger Holz- und Weiderechte, von Gaudens von und zu Weichs zu Körtlinghausen, kurfürstlichem Kämmerer, Rat, Oberforst- und Jägermeister in Westfalen und Drost zu Brilon, und Jakob Kannegießer, Richter zu Brilon, vermittelt. Es wird vereinbart, daß die durch einen unparteiischen Landmesser vermessenen Berge zwischen Judenhelle und Schmalental in zwei gleiche Teile "durch Aufhauung einer durchgehenden Schnade" von vier Fuß Breite quer durch den Hüttenberg geteilt werden sollen. Das oberhalb der Schnad befindliche Gehölz sollen die Giershagener, das unterhalb liegende Gehölz die Padberger nutzen. Die alten Schnadsteine unter dem Berg und um die Berge herum bis an den Grund des Schmalentals sollen als gültige Schnad betrachtet werden. Beide Parteien dürfen Hüttenberg und Schmalental in näher beschriebenen Grenzen beweiden. Am Arnstein und Arnsgrund hat Giershagen allein Huderechte bis an die Wiesen der Rhene. Bredelar

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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