Alheid, Witwe Gumperts von Gladenbach, und ihre Kinder Kraft, Hetta und Luckard verkaufen Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Cald...
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Urk. 17, 121
Urk. 17 Kloster Caldern - [ehemals: A II]
Kloster Caldern - [ehemals: A II] >> 1301-1349
1329 Mai 14
(A) Ausf. Perg. S. abh. Abb. Küch, Marb. Rechtsqu. Bd. 1 Tafel 2 Nr. 1.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum et actum a. d. 1329, pridie ydus May
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Alheid, Witwe Gumperts von Gladenbach, und ihre Kinder Kraft, Hetta und Luckard verkaufen Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Caldern eine Gülte von 4 Schillingen Marburger Pfennige an Martini, 1 Gans, 1 Huhn und 1 Fastnachtshuhn aus ihren Gütern in Friebertshausen (Fridebrateshusen). Für die Zustimmung der noch unmündigen Kinder Alheids Gumpert und Hetta stellen sie Heinrich von Cyriaxweimar (Wimere sancti Cyriaci), Gerlach, den Müller von Haddamshausen (Hademeshusen), Heinrich von Haddamshausen und Alheids Sohn Kraft als Bürgen. Falls einer davon stirbt, müssen sie innerhalb eines Monats einen anderen benennen, andernfalls müssen die verbleibenden 3 allein Einlager halten, wenn die Kinder nicht zustimmen. Rudolf Scheuernschloß (Schurensloz), Ritter, Kraft, sein Bruder, und Reinhold gen. Russer, Ritter, stimmen zu.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Die drei Letztgenannten, Johann von Dernbach, Ritter, Albert Imhof, Bürgermeister zu Marburg, Wilhelm, Kraft.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Stadt Marburg.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: (C) Abschr. K 269 fol. 120.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: [Regest: Schunder Nr. 131]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Alheid, Witwe Gumperts von Gladenbach, und ihre Kinder Kraft, Hetta und Luckard verkaufen Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Caldern eine Gülte von 4 Schillingen Marburger Pfennige an Martini, 1 Gans, 1 Huhn und 1 Fastnachtshuhn aus ihren Gütern in Friebertshausen (Fridebrateshusen). Für die Zustimmung der noch unmündigen Kinder Alheids Gumpert und Hetta stellen sie Heinrich von Cyriaxweimar (Wimere sancti Cyriaci), Gerlach, den Müller von Haddamshausen (Hademeshusen), Heinrich von Haddamshausen und Alheids Sohn Kraft als Bürgen. Falls einer davon stirbt, müssen sie innerhalb eines Monats einen anderen benennen, andernfalls müssen die verbleibenden 3 allein Einlager halten, wenn die Kinder nicht zustimmen. Rudolf Scheuernschloß (Schurensloz), Ritter, Kraft, sein Bruder, und Reinhold gen. Russer, Ritter, stimmen zu.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Die drei Letztgenannten, Johann von Dernbach, Ritter, Albert Imhof, Bürgermeister zu Marburg, Wilhelm, Kraft.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Stadt Marburg.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: (C) Abschr. K 269 fol. 120.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: [Regest: Schunder Nr. 131]
Altes Repertorium A II Nr. 3, S. 133 Nr. 1
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ