Akten betreffend Prinz Alexander zu Hohenlohe-Oehringen, Freiherr von Gabelstein (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Oe 135
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Öhringen >> Zentrale Verwaltungen nach der Mediatisierung
1877-1896
Inhalt und Bewertung
Prinz Alexander wurde 1871 als Sohn des Prinzen Felix geboren. Seine Mutter, die im gleichen Jahr starb, hinterließ für ihre minderjährigen Kinder ein reichhaltiges Vermögen, das deren Vormund, Fürst Christian Kraft, verwaltete. Wegen seiner Entmündigung blieb die Vormundschaft über den Prinzen Alexander auch nach 1894 bestehen. Faktisch wurde sie vom Domänendirektor Philipp Stephan ausgeübt.
Der Bestand enthält Akten unterschiedlicher, aber allesamt nicht hohenlohischer Provenienz zu den Vormundschaften des Prinzen Alexander und seiner Geschwister. Die Unterlagen gelangten wohl im Zusammenhang mit der Ausübung der Vormundschaft an die Domänenkanzlei. Weitere Akten existieren in der Überlieferung der Domänenkanzlei.
Gliederung: 1. Ysenburg-wächtersbachische Vormundschaft über die Kinder des Prinzen Felix zu Hohenlohe-Oehringen; 2. Vormundschaftsverwaltung durch den Hofrat Strube aus Frankfurt über die Kinder des Prinzen Felix zu Hohenlohe-Oehringen (Akten Hofrat Strube); 3. Hohenlohe-Langenburgische Vormundschaft über Prinz Alexander; 4. Rechtsvertretung des Prinzen Alexander zu Hohenlohe-Oehringen durch die Anwälte Dr. A. Gerson und Eduard Bernstein, Berlin (Akte der Anwälte); 5. Rechtsvertretung des Prinzen Alexander zu Hohenlohe-Oehringen durch den Rechtsanwalt Franz Wolff, Berlin (Akten des Anwaltes).
Prinz Alexander zu Hohenlohe-Oehringen wurde 1871 als Sohn des Prinzen Felix, des jüngeren Bruders von Fürst Hugo, geboren. Im gleichen Jahr noch starb seine Mutter Alexandrine, eine geborene Prinzessin von Hanau. Da aus ihrer Familie für die noch minderjährigen Kinder, Prinz Alexander und seine Geschwister, ein größeres Vermögen bereitstand und zu verwalten war, wurde eine Vormundschaft über die Kinder eingerichtet. Vormund des minderjährigen Prinzen Alexander wurde schließlich in den 90er Jahren dessen Vetter Fürst Christian Kraft zu Hohenlohe-Oehringen. Die Vormundschaft blieb nach Erlangen der Volljährigkeit bestehen, da 1894 Prinz Alexander wegen Verschwendung entmündigt wurde. Die faktische Ausübung der Vormundschaft übertrug der Fürst seinem Domänendirektor Philipp Stephan in Öhringen. 1892 bereits fungierte dieser als "Generalbevollmächtigter des Prinzen Alexander". Stephan wurde "zur Besorgung aller vormundschaftlichen Verwaltungsgeschäfte und insbesondere auch zur Empfangnahme von Geld an des Vormunds statt" legitimiert. Der vorliegende Bestand enthält Akten unterschiedlicher, aber nicht hohenlohescher Provenienzen zu den früheren Vormundschaften über Prinz Alexander und seine Geschwister. Außerdem sind Unterlagen über dessen Rechtsvertretung in Prozessen wegen der Schulden des Prinzen enthalten. Die Akten stammen provenienzmäßig aus den Verwaltungen des Vormunds Fürst Ferdinand Maximilian zu Ysenburg und Büdingen-Wächtersbach, des Vormundschaftsverwalters Hofrat Strube aus Frankfurt, des Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg, der Rechtsanwälte Dr. A. Gerson und Eduard Bernstein, Berlin und - in beträchtlichem Ausmaß - des Rechtsanwaltes Franz Wolff, Berlin. Da diese Akten unter den Akten der Domänenkanzlei Öhringen aufgefunden wurden, ist anzunehmen, dass sie von Stephan für die Ausübung der Vormundschaftsgeschäfte angefordert und auch benutzt wurden. Sie bilden sachlich wegen ihres Betreffs eine Einheit, sind aber von den Akten der Domänenkanzlei wegen ihrer nicht hohenloheschen Provenienz zu trennen. Markantes Erkennungszeichen und Unterscheidungsmerkmal ist die überwiegend vorkommende (preußische) Fadenheftung der Akten. Die aus der Vormundschaftsverwaltung des Domänendirektors Stephan entstandenen Akten der Domänenkanzlei Öhringen sind im Bestand Domänenkanzlei Öhringen verwahrt. Sie ergänzen die Akten des vorliegenden Bestandes für die spätere Zeit und sind erforderlichenfalls heranzuziehen. Die Bestandsbildung erfolgte im Zusammenhang mit der Erschließung einer größeren Menge noch unerschlossener Akten unterschiedlichster Provenienzen des Archivs Öhringen aus dem 19. Jahrhundert. Die Erschließungsarbeiten wurden in den Jahren 2000 und Anfang 2001 durchgeführt. Der Bestand umfasst 65 Einheiten in ca. 1 lfd. m. Neuenstein, im März 2001 Dr. Peter Schiffer
65 Bü (1 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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13.11.2025, 14:39 MEZ
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