Das geistliche Gericht zu Speyer beurkundet die Erbverleihung der sogenannten Mönchhalde zu Dietenhausen durch den Abt von Herrenalb an genannte Einwohner von Ellmendingen, Dietenhausen und anderen Orten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...