Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der ledige Müller und Ulmer Bürger Andreas Ziegler als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Anna Margarete Treuttlin, Witwe des Burkhardtsmüllers [abgegangene sogenannte Burkhardtsmühle, Bereich westlich Weinhofberg 5] Johann Ziegler, als Braut. Begleitet werden sie von dem Weißrosswirt [abgegangene Wirtschaft Zum Weißen Ross, Kornhausplatz (ehemals Kornhausplatz 7)] Johann Martin Stollmeyer und dem Funkenmüller [abgegangene sogenannte Funkenmühle, Bereich Bahnhofstraße 10] Johann Georg Ziegler als Pfleger der Braut und ihrer Kinder aus erster Ehe Johann Heinrich und Anna sowie dem Merzler Markus Anton Miller und dem Süßbäcker Johann Kaspar Klotz als Pfleger des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 22. Mai 1783 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 800] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und somit unter der Pflegschaft des Rats stehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts abgeschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Kinder der Braut aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.