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Stadt Cloppenburg (Bestand)
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Enthält: Urkunden 1271-1656 (32); Hoheitssachen, Verordnungen, Wahlen, Volksentscheide 1575-2000 (50); Rat, Magistrat, Beamte, Stadt- und Ratsprotokolle 1560-1962 (44); Stadt- und Gemeindeverwaltung, Verfassung, Stadtwerke, Liegenschaften 1555-1962 (86); Polizeisachen, Sicherheit und Ordnung, Bevölkerungs-, Feuer-, Gesundheits- und Baupolizei, Juden 1574-1981 (147); Finanzwesen, Haushalts- und Kassensachen, Steuer- und Vermögenssachen, Rechnungswesen 1516-1962 (594); Abgaben, Dienste und Lasten 1649-1864 (32); Verkehr, Eisenbahn und Post 1643-1940 (41); Wasser- und Wegesachen 1680-1955 (69); Justizsachen, Erbschafts-, Vormundschafts- und Konkurssachen 1500-1959 (42); Militärsachen, Einquartierung, Rekrutierung, Weltkriege 1627-1959 (67); Wirtschaft, Handel und Gewerbe, Kriegswirtschaft 1546-1957 (57); Land- und Forstwirtschaft, Moorsachen, Viehzucht, Ernährung 1585-1958 (117); Kirchen- und Schulsachen, Kultur 1643-1956 (68); Armen- und Sozialwesen, Armenhaus, Kollekten und Armenrechnungen, Flüchtlinge, Notstands- und Wohnungssachen 1500-1961 (200).
Beschreibung: Dep 25 CLP Stadt Cloppenburg
Geschichte des Bestandsbildners: Grundlage der Entstehung der Stadt Cloppenburg war die gleichnamige, wohl vor 1297 erbaute Burganlage der Grafen von Tecklenburg. Ab 1400 gehörte Cloppenburg zum Niederstift Münster, die an der Burg entstandene Siedlung wurde Sitz eines bischöflichen Amtes. Am 9. März 1411 verlieh der Landesherr der Siedlung das Wikboldrecht, worunter stadtähnliche Privilegien zu verstehen sind, die am 5. Januar 1435 erweitert wurden, indem Bischof Heinrich von Moers Cloppenburg die Rechte der Stadt Haselünne verlieh und den Ort damit zur Stadt erhob. Diese wurde nunmehr geleitet von einem Bürgermeister mit drei oder zwei Ratsherren, die jährlich durch neun aus den Bürgern der Stadt ausgewählten Kurgenossen zu Lichtmess (2. Februar) gewählt wurden. Dieser Rat war Urkundsbehörde und erste Instanz in bürgerlichen Streit- und Polizeisachen. Berufungsinstanzen waren nachweislich im Jahre 1571 der Rat zu Haselünne, darauf das Hofgericht zu Münster. Im Jahre 1543 führte der Fürstbischof von Münster, Franz von Waldeck, im gesamten Niederstift Münster, so auch in Cloppenburg, die Reformation durch, doch schon siebzig Jahre später, 1613, wurde die katholische Lehre in den Ämtern Cloppenburg und Vechta wieder durchgesetzt.
Geschichte des Bestandsbildners: Obwohl die Stadt 1668 vom Fürstbischof das Privileg erhielt, zur Förderung der Wirtschaft zwei Jahrmärkte jährlich abzuhalten, blieb sie eine typische Ackerbürgerstadt und wurde erst im 20. Jahrhundert zum größten Viehumschlagsplatz Südoldenburgs. Das heutige Stadtgebiet von Cloppenburg ist aus drei getrennten Verwaltungseinheiten zusammengeschmolzen, der eigentlichen Stadt Cloppenburg, dem Flecken Krapendorf und dem gleichnamigen Kirchspiel, das die zahlreichen Bauerschaften vereinigte. Nachdem das Niederstift 1803 an das Herzogtum Oldenburg gekommen war, wurden die drei Kommunalverbände vorübergehend in Personalunion verwaltet. Der Bürgermeister von Cloppenburg fungierte gleichzeitig als Vorsteher des Fleckens Krapendorf und als Kirchspielsvogt. In dieser Zeit, vermutlich bis 1815, wurde das Kirchspiel offiziell als Kirchspiel Cloppenburg bezeichnet. Nachdem der Flecken Krapendorf in den folgenden Jahren noch einmal seine volle Selbständigkeit erlangt hatte, wurde er 1855 durch die Oldenburgische Gemeindeordnung endgültig der Stadt Cloppenburg einverleibt. Gleichzeitig wurde Cloppenburg aus dem Kirchspiel Krapendorf herausgelöst, zu dem es allerdings nur noch formell gehört hatte. Das Kirchspiel nahm die Bezeichnung Landgemeinde an. Deren Vereinigung mit der Stadt erfolgte schließlich durch die Verwaltungsreform von 1933.
Cloppenburg war als Sitz des münsterischen Amtmanns immer ein Verwaltungsmittelpunkt, heute ist die Stadt Sitz des gleichnamigen Kreises. Cloppenburg hatte 2010 etwas mehr als 34.000 Einwohner und ist damit in den vergangenen Jahrzehnten überdurchschnittlich gewachsen (1970: 18.355 Einwohner). Etwa die Hälfte gehört der katholischen Kirche an. In Cloppenburg ist das 1934 gegründete Niedersächsische Freilichtmuseum - Museumsdorf Cloppenburg angesiedelt.
35,5; 1646 Verzeichnungseinheiten (Stand Februar 2013)
Bestand
Literatur: Bernhard Riesenbeck, Cloppenburg, in: Niedersächsisches Städtebuch, hg. von Erich Keyser, Stuttgart 1952, S. 91-93; Bernhard Riesenbeck, Das Stadtarchiv Cloppenburg, in: Heimatkalender für das Oldenburger Münsterland 1, 1952, S. 48 ff.; Stefan Hartmann, Großherzogtum (Freistaat) Oldenburg, in: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945. Reihe B, hg. von Thomas Klein, Band 17: Hansestädte und Oldenburg, Marburg/Lahn 1978, S. 168-170; Wilhelm Lenz, Das Cloppenburger Stadtarchiv, in: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland 1971, S. 44-48; Hermann Lübbing, Cloppenburg, in: Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd. 2: Niedersachsen und Bremen, hg. von Kurt Brüning und Heinrich Schmidt, 4. Aufl. Stuttgart 1976, S. 101-102; Heinrich Ottenjann (Hg.), 500 Jahre Stadt Cloppenburg. 2. Auf. Cloppenburg 1936; Helmut Ottenjann/Joseph Schweer, Heimatchronik des Kreises Cloppenburg, Köln 1971; Albrecht Eckhardt (Hg.), Oldenburgisches Ortslexikon, Bd. 1, Oldenburg 2010, S. 178 ff. (mit der weiteren Literatur).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.