Heinz Hann und seine Ehefrau Margreth beurkunden, daß sie Herrn Albrecht von Gebsattel, Komtur zu Mergentheim (comethur zu Mergethem) des Deutschen Ordens, neben einer bereits bestehenden Zinsverpflichtung in Höhe von 2 Pfund, 3 Fastnachthühnern und 1 Sommerhuhn, jährlich am St. Martinstag, 8 Tage zuvor oder danach, Zins in Höhe von 1 1/2 Gulden für einen Färbkessel (ferbkessel) und 3 Häuser, die hinten am Predigergarten (bredigergarten) gelegen sind, zu entrichten haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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