Klage des Johan Scho in Ibbenbüren ./. Tönies Böhmer und Anna zur Böken (Böckman) auf der Withoverstegge als Erben der Witwe Peter Wilcken, geb. Else Schmehes (Schmidt). Der Kläger hatte eine Darlehensforderung an Else Schmehes (Schmees), die ihm ihren Anteil am elterlichen Vermögen, das Lübbeke Schmehes (Schmees) übernahm, abtrat. Er verlangt jetzt von den Erben der Else Schmehes das Darlehen zurück und Erstattung der Kosten des Prozesses.
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Klage des Johan Scho in Ibbenbüren ./. Tönies Böhmer und Anna zur Böken (Böckman) auf der Withoverstegge als Erben der Witwe Peter Wilcken, geb. Else Schmehes (Schmidt). Der Kläger hatte eine Darlehensforderung an Else Schmehes (Schmees), die ihm ihren Anteil am elterlichen Vermögen, das Lübbeke Schmehes (Schmees) übernahm, abtrat. Er verlangt jetzt von den Erben der Else Schmehes das Darlehen zurück und Erstattung der Kosten des Prozesses.
B-C Civ, 1010
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
(1574, 1600, 1601) 1624 - 1626
Darin: Anlage 3 (Abschrift): 27.1. 1574. Akten des Prozesses des Johan Scho gegen Lübbeke Smit vor dem Gogericht des Landes Lingen, 1601. Darin folgende Urkunde in Abschrift: 27.1. 1574. Vor Christoffer Engelberdt, Gograf und Richter des Königs von Spanien in Stadt und Grafschaft Lingen verkaufen Bernt Smit, seine Frau Katharina und ihre Kinder Anna, Else, Wobbe, Johan und Trine dem Evert Spiker ihre Hausbesitzung in der Bauerschaft Berentelg, Ksp. Mettingen. Die Pacht ist an den Rentmeister Friedrich von Limborch in Lingen zu bezahlen. Bisittere des Gerichts sind Lücke Menger, Gerd Cloppenborg und Henrich Wulcker, Umbstender sind Herman Gravekamp, Land- und Hausschreiber Hinrich Hofmeier und Johan Cloppenborch.
Enthält: Erwähnt werden Eheleute Johan Stattlohn und Klara zur Böken; Johan Lageman; Herman Schlüter, Pförtner am Ägiditor; Johan Kemper; Johan Gise Lamers; ferner Henrich Hoffmeier, Notar und Gerichtsschreiber des Amts Lingen; Henrich Beventrup, Pastor i. Mettingen; Johan de Borghreef, Hauptmann und Verwalter des Drostenamts in Lingen; Jürgen Kramer in Bremen; Michel Fincke in Gummersbach. Anlage 1 (Abschrift): 17.12. 1600, Ibbenbüren. Vor dem Notar Bernard Rottman bekennen Kerstien Jockmar, Bispings Karendriver in Münster, und seine Frau Else Schmehes, sowie deren Schwester Anna Schmehes, Töchter des + Berndt Schmehes und seiner Frau Trine in Mettingen, von Johan Scho in Ibbenbüren ein Darlehen von 24 Thalern erhalten zu haben. Sie treten ihm ab ihren kindlichen Anteil am Vermögen ihrer Eltern, das Lütteke Schmehes und dessen Frau Greite in Mettingen besitzen. Zeugen: Herman Brinck und Everwin Verlage oder Copperschleger. Anlage 2 (Original): 29.3. 1601, Münster. Vor dem Stadtrichter Dr. Goddert Leisting bevollmächtigen Christian Jockmar, seine Frau Else Schmidts und deren Schwester Anna Schmidts den Johan Sho, ihren Kindsteil einzuklagen, nachdem ihre Eltern ihr Vermögen dem Evert Schmedes und ‚folgens‘ dessen Sohn Lübbeke übertragen haben. Zeugen: Frederich Hermeling und Johan Ebbeler.
Enthält: Erwähnt werden Eheleute Johan Stattlohn und Klara zur Böken; Johan Lageman; Herman Schlüter, Pförtner am Ägiditor; Johan Kemper; Johan Gise Lamers; ferner Henrich Hoffmeier, Notar und Gerichtsschreiber des Amts Lingen; Henrich Beventrup, Pastor i. Mettingen; Johan de Borghreef, Hauptmann und Verwalter des Drostenamts in Lingen; Jürgen Kramer in Bremen; Michel Fincke in Gummersbach. Anlage 1 (Abschrift): 17.12. 1600, Ibbenbüren. Vor dem Notar Bernard Rottman bekennen Kerstien Jockmar, Bispings Karendriver in Münster, und seine Frau Else Schmehes, sowie deren Schwester Anna Schmehes, Töchter des + Berndt Schmehes und seiner Frau Trine in Mettingen, von Johan Scho in Ibbenbüren ein Darlehen von 24 Thalern erhalten zu haben. Sie treten ihm ab ihren kindlichen Anteil am Vermögen ihrer Eltern, das Lütteke Schmehes und dessen Frau Greite in Mettingen besitzen. Zeugen: Herman Brinck und Everwin Verlage oder Copperschleger. Anlage 2 (Original): 29.3. 1601, Münster. Vor dem Stadtrichter Dr. Goddert Leisting bevollmächtigen Christian Jockmar, seine Frau Else Schmidts und deren Schwester Anna Schmidts den Johan Sho, ihren Kindsteil einzuklagen, nachdem ihre Eltern ihr Vermögen dem Evert Schmedes und ‚folgens‘ dessen Sohn Lübbeke übertragen haben. Zeugen: Frederich Hermeling und Johan Ebbeler.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:25 MEZ