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Es wird bekundet, die pfalzgräflichen Getreuen Gerhard von Wachenheim und Jörg Wesel wegen ihrer ggenseitigen Forderungen zum heutigen Tag vor den Richtern und Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz verhört worden sind. Jörg war persönlich anwesend, Gerhard hat seinen Schwager Johann von Morschheim geschickt. Die Räte haben zwischen den Parteien beredet, dass wegen ihrer Forderungen ein rechtlicher Austrag vor dem Heidelberger Hofgericht am nächsten Termin nach dem Weihnachtsfest stattfinden soll, wo ihre Forderungen entschieden oder ihnen zuständige Instanzen gewiesen werden sollen. Derweil soll keiner den anderen mit Wort oder Tat beirren. Gerhard soll binnen 14 Tagen einwilligen oder abschreiben. Wenn er zusagt, will Jörg auch einwilligen; wenn Gerhard ablehnt, soll Jörg darüber unterrichtet werden. Beide Parteien erhalten einen gleichlautenden Teil der als Chirograph Abrede. Darunter Vermerk, dass Gerhard in einem Schreibern (in eyner misiven) auf Samstag nach St. Lukas [23.10.1501] diese Vereinbarung bewilligt hat und das Schreiben beigelegt ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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