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6/26 [Nr. 27]: (D) 1607 Aug. (T) Rektor David Magirus an die Visitationskommissare
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Enthält: (I) Memorial die additiones betr.: Die Univ. setzt laut Ordnung von 1491 die Professorengehälter propria authoritate fest. Sie hat dabei die Vermögensmasse nicht geschmälert, sondern vermehrt. Der Herzog kann das jährlich und jederzeit prüfen. Die additiones sind als Teil des Gehalts unentbehrlich. Sie vorher anzumelden, widerspricht der Ordnung von 1491. Das herzogl. Verbot der additiones von 1606 wurde, obwohl vom Mai datiert, erst im August von den Visitatoren übergeben, nachdem die addition im Juni ausgegeben war. Sie wird stets erst im nächsten Jahr verrechnet, weil der Syndicus der Visitation wegen seine Rechnung sofort nach dem Sturz abschließt, der Senat aber erst 8-14 Tage später über die addition beschließen kann. Statt der addition könnte auch - vorbehaltlich der Rechte der Univ. - das Gehaltsfixum ohne Schmälerung des Hauptguts durch tragbaren Holzeinschlag in Wolfenhausen in den oberen Fakultäten um 15-20 fl in der fac. artium entsprechend, erhöht werden. Dies hat Rektor David Magirus im Beisein des Kanzlers Andreas Osiander den Kommissaren im Bebenhäuser Hof vorgelegt. (311-314)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.