Ludwig ("Lodewicus"), Graf von Ziegenhain ("Cigenhagen"), genehmigt seinen Vasallen Hermannus, Johannes und Friedrich, Söhnen des verstorbenen edlen Gottfried von Biegen ("Bigen"), den Verkauf der Vogtei, kraft der sie im Dorf Igstadt ("Igestad"), laut Spruchs der Schöffen und Dorfleute, alljährlich an drei Gerichtstagen genannt "dingeseze", die im Haus gen. "aula" vom Frauenkloster Altmünster gehalten werden müssen, den Vorsitz führen, wofür sie und ihre Vorfahren vom Kloster eine Mühle in der Dorfmarkung zu Erbe überlassen erhalten haben, ferner eine Abgabe von 10 Schillinge Mainzer an jedem Gerichtstag und jährlich von 2 1/4 Mansen 9 "minas" Weizen, 9 "manipulos annone", 9 Garben Haber und 2 Unzen Mainzer Pfd. erhalten. Der Verkauf erfolgt an das Zisterzienserinnenkloster Altmünster (Äbtissin und Konvent). S.: Aussteller. "Actum et d. 1272 XVIº Kal. Julii".