Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht die Mahlmühle zu Schwetzingen auf dem Wiesenacker zwischen seinen Wiesen und denen von Ketsch, die Michel Becker zu Schwetzingen gebaut hat, mit 17 Morgen Acker, Begriff und Zugehörde dem Richard Müller, dessen Ehefrau Angela (Engel) und ihren Erben unter der Bedingung, dass der Mahllohn für alle dort gleich und landläufig ist, und folgenden Abmachungen: [1.] dass sie jährlich 20 Malter Korn und 1 Kapaun, aufgeteilt zu je 5 Malter Korn oder Mehl zu jeder Fronfasten, an die Burg zu Schwetzingen sowie ein Virnzel und 3 Kapaune zu St. Martin [= 11.11.] geben; [2.] dass sie den Pfalzgrafen in den Schlössern Mannheim [= Eichelsheim] und Schwetzingen das Mehl zu gebräuchlichem Mahllohn mahlen und für den Hin- und Rücktransport sorgen; [3.] dass sie die Mühle mit Fluss, Äckern und genanntem Geschirr instand halten; [4.] dass bei ausbleibendem Zins oder Nichtinstandhaltung die Mühle mit Äckern, Bau und Besserung an die Pfalzgrafen verfällt; [5.] dass die Freiheit anderer Mühlen an den Bächen bezüglich Allmende und Weidgang auch für diese Mühle gelten und sie von Frondiensten zu Schwetzingen befreit sind, außer sie hätten noch andere Güter; [6.] dass sie nicht gegen Dorfleute, armen Leute und Güterbesitzer zu Walldorf, Nußloch, Sandhausen und Sankt Ilgen vorgehen, wenn diese im Sommer die Bäche versperren und zur Wässerung oder für andere Notwendigkeiten nutzen, wie es bisher der Fall gewesen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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