Klaus Lublin schwört Urfehde anläßlich der Freilassung aus dem Gefängnis, in das er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten wegen Drohworten gegen die klösterlichen Amtleute und Streit um ein Gut in Frimmenweiler ("Frümenwyler") gekommen war. Er wird sich am Kloster nicht rächen und künftig gehorsam und "unfluchtsam" sein wie andere Eigenleute, will auch keinen anderen Herrn, Schirm oder Burgrecht suchen. Streitigkeiten mit den Gotteshausleuten wird er vor den klösterlichen und nicht vor fremden Gerichten austragen bei Strafe von 50 lb d. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung Eberlin von Baumgarten ("Bomga[r]ten"), Kunz den Meier ("maiger") zu Aichach, Ulrich Vögilin, seinen Stiefvater, und Hans Bodmer, Amtmann zu Weingarten. Er wird auch das Kloster im Besitz des Guts zu Frimmenweiler und des Guts zu Hasenhaus ("Hasenhusz") bzw. die Leute, die der Abt dort einsetzt, nicht stören. Hält er seine Zusagen nicht, ist er treulos und meineidig. Auch bei Zahlung der obigen Strafe bleibt er Leibeigener des Klosters und an diesen Eid gebunden.