Forstkarten betreffend Gebiete des Königreiches Württemberg (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, N 70
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Karten, Pläne und Zeichnungen >> Handschriftliche Karten >> Württemberg (ab 1806)
1803-1869
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält General- und Spezialkarten zahlreicher Forste. Sie entstammen den Registraturen königlich württembergischer Forstämter und wurden 1935 seitens der württembergischen Forstdirektion in einer geschlossenen Ablieferung übergeben (vgl. E 61 Bü 94). Miteingekommene umfangreiche Gruppen von Forstkarten aus dem 18. Jahrhundert hauptsächlich alt-, aber auch neuwürttembergischer Provenienz wurden ausgesondert und übernommen nach N 3 bzw. N 13. Ebenfalls abgetrennt und in dem neu gebildeten Bestand N 40 zusammengefasst wurden Gemarkungskarten Zwiefalter Provenienz.
I. Entstehung und Herkunft der Karten: Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden im Rahmen der Verbesserung der Waldwirtschaft in den Kirchenratswaldungen in großem Umfang Forstkarten angelegt. Diese nach neuen wissenschaftlichen Vermessungsmethoden, vornehmlich durch die Geometer Zais, Nördlinger und Pickel durchgeführten Aufnahmen, erstreckten sich nach der Vereinigung des gesamten Forstwesens ab 1806 unter Leitung des Forstrats auf alle Staatswaldungen, insbesondere jedoch auf die bis dahin kaum erfaßten ehemaligen Kameralwaldungen. Hierbei schufen in einzelnen Forsten und Hüten voneinander nahezu unabhängig arbeitende Geometer (z.B. Aichelen, Koehle und Kormesser) umfangreiche Kartenserien, die gegenüber den späteren amtlichen Karten des Forstkartenbureaus ausgeprägt individuelle Merkmale aufweisen. 1819 führte Finanzminister Weckherlin erstmals alle 10 Jahre zu erneuernde Nutzungs- und Kulturpläne (Wirtschaftspläne) ein. In diesem Zusammenhang wurde auch die geodätische Vermessung und Kartierung der in den jeweiligen Perioden zur Nutzung kommenden Walddistrikte (Schläge), insofern diese anderweitig nicht schon stattgefunden hatte, verfügt. Die technische Leitung der Holzbestandsvermessungen und Bearbeitung der Waldgrundrisse oblag dem damals eingerichteten Forstkartenbureau (-depot) beim Finanzministerium; die Geschäftsführung hatte anfangs Oberforstrat von Jäger. Diese Waldgrundrisse wurden nach Möglichkeit teils anhand der bereits beim Forstkartendepot verwahrten oder von den Forstämtern im Bedarfsfall eingeforderten älteren Karten (seit etwa 1790), teils anhand der neuen Katasterkarten (Meßtischblätter) der Landesvermessung erstellt (Akten hierzu in E 221 Finanzministerium Bü 1856-1858). Zu diesem Zweck übernahm das Forstkartenbureau im Jahre 1819 auch die auf der "Registratur der älteren kirchenrätlichen Akten" liegenden 6 Kästen mit Forstkarten und Zeichnungen von ehemals kirchenrätlichen Waldungen (E 245 I Forstrat Bü 184). Ebenso erhielt es Forstkarten neuwürttembergischer Provenienz als Vorakten zugewiesen. Die Bildung dieser Kartensammlung ist im einzelnen heute kaum mehr zu rekonstruieren. Im Jahr 1849 ging sie vermutlich an die neu eingerichtete Abteilung für Forsten bei der Oberfinanzkammer, Vorgängerin der seit 1858 bestehenden Forstdirektion, über. Die von Weckherlin eingeführten Wirtschaftsregeln waren, von kleinen Änderungen abgesehen, bis zum Jahre 1862 in Anwendung. Die vorliegenden Waldgrundrisse des Forstkartenbureaus reichen bis zum Jahre 1844 mit teilweise großen Lücken. (Zum Vorhergehenden vgl. Dehlinger, Württembergs Staatswesen ..., §§ 367-368 (Waldwirtschaft). Die nunmehr im Bestand N 70 vereinigten Karten entstammen einer Ablieferung der württembergischen Forstdirektion an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart aus dem Jahre 1935. Darin enthaltene umfangreiche Gruppen von Forstkarten altwürttembergischer (kirchenrätlicher) und neuwürttembergischer Provenienz wurden im Zuge der Verzeichnung aus N 70 herausgenommen und den Beständen N 3 und N 13 zugewiesen.
II. Gliederung und Verzeichnung des Bestandes: Gemäß den verschiedenen Forstorganisationen im Königreich Württemberg in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts war der Staatswald 1807 in 19 Oberforstämter mit 190 Hüten, 1810/11 (nach Neuerwerbungen) in 20 Oberforste mit 214 Hüten, 1818 in 24 Oberförstereien mit 151 Revieren und 1822 in 26 Forstämter mit 170 Revieren eingeteilt (Näheres hierzu siehe Ott, Wilfried: Die Entwicklung der Forstorganisation in Württemberg seit 1803, Stuttgart 1979, S. 43-80). Der gesamte Forstkartenbestand N 70 wurde dementsprechend nach Oberforstämtern, Oberförstereien und Forstämtern und nach deren Bezirken (Hüten, ab 1818 Reviere) systematisch gegliedert. Die Kartenserien konnten so unverändert in ihrem ursprünglichen Bestand in die vorgegebene Systematik (nach den Hof- und Staatshandbüchern des Königreichs Württemberg) eingeordnet werden, Karten ohne Bezirksangaben wurden jeweils unter der Rubrik "ohne Hutenangabe" bzw. "ohne Revierangabe" zusammengefaßt. Innerhalb der Karten wurde chronologisch gereiht, wobei vermieden wurde, Einzelkarten mit den Serien zu vermischen. Die Verzeichnung der Karten selbst folgte im wesentlichen den von Ruthardt Oehme 1963/64 aufgestellten und seitdem im Hauptstaatsarchiv angewandten "Richtlinien zur Inventarisierung handgezeichneter Karten und Pläne" (siehe auch Vorbemerkung zum Repertorium N 5 Karten des Herzoglich Württembergischen Corps des Guides). Die Titelaufnahmen des Bestandes N 70 sind daher nach folgenden Punkten angelegt: 1. Titel 2.-3. Zeit und Ort der Entstehung sowie Verfasser, Zeichner und andere an der Entstehung beteiligte Personen 4. Maßstab, mit errechneter oder anhand moderner Karte ermittelter, auf volle Hunderte ab- oder aufgerundeter Bruchzahl in eckiger Klammer 5. Größe des Kartenbildes in cm Höhe x Breite, dazu Blattgröße, wenn erheblich abweichend 6. Orientierung 7. Hinweis auf Charakter einer Inselkarte (im Repertorium N 7o nicht berücksichtigt, weil stets zutreffend) 8. geographische Begrenzung (bei Karten größerer Gebiete) 9. Zeichnungsträger (bei N 70 nicht berücksichtigt, da stets Papier) und Erhaltungszustand 10. Entstehungsstufe (wenn nicht Ausfertigung) 11. Ausführungstechnik 12. Karteninhalt und Darstellungsweise 13. Hinweise auf zugehörige Archivalien, auf die Provenienz und frühere Archivsignaturen sowie sonstige Bemerkungen (bei N 70 nur Kartenvermerke, d.h. Notizen und Signaturen, berücksichtigt). Die Karten des Bestandes N 70 wurden von den Archivinspektoren Beutter, Herzer, Hunerlach, Kramer und Rupp im Rahmen ihrer Ausbildung am Hauptstaatsarchiv Stuttgart zwischen 1968 und 1975 serienweise verzeichnet. Die Titelaufnahmen restlicher Einzelkarten, Ordnung und Gliederung des Bestandes, Einrichtung des Repertoriums mit Abfassung des Vorworts besorgte Archivamtsrat Karl Hofer von 1976 bis 1980 sowie im Dezember 1982 nach seiner Versetzung an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Bestand umfaßt nunmehr 536 Kartenblätter. Die meisten Forstbezirke sind dabei durch Unterlagen vertreten. Doch weist nur ein Teil von ihnen eine dichtere Überlieferung auf. Besondere Schwerpunkte bilden im Nordosten des Königreichs die Bezirke Comburg und Ellwangen, im Osten und Südosten an sie anschließend Heidenheim, Ulm bzw. Albeck und Ochsenhausen, sodann im Bereich der Schwäbischen Alb Blaubeuren, Urach und Kirchheim u. T., des weiteren Leonberg und schließlich im Schwarzwald die Bezirke Freudenstadt und Neuenbürg. Keinerlei Karten liegen vor für die Bezirke Wildberg und Rottweil sowie Mergentheim. Zugehörige Akten, insbesondere zur Anfertigung der Wirtschaftspläne sowie zur Vermessung und Kartierung der Waldungen und Bestandsabteilungen, enthalten in größerem Umfang die Bestände des Staatsarchivs Ludwigsburg D 2 Hofkammer Ellwangen, Forstdepartement, E 228 II, E 230 II, E 232 II und E 234 II Finanzkammern des Neckarkreises, des Schwarzwaldkreises, des Jagstkreises (Forstakten verbrannt) und des Donaukreises, E 245 I Forstrat sowie F 104 a - F 113 a Forstämter "alter Ordnung" (Blaubeuren-Söflingen), des weiteren die Bestände des Staatsarchivs Sigmaringen F 104 - F 116 a Forstämter "alter Ordnung" (Altensteig-Zwiefalten). Stuttgart, im März 1983
III. Beschreibung der gemeinsamen Merkmale der Kartenserien des Forstkartenbureaus und des Feldmesse: Zur Vermeidung ständiger Wiederholungen in den Titelaufnahmen werden bei kleineren, in nur einem Forst vorkommenden Serien, die gleichbleibenden Merkmale jeweils in einer knappen Zusammenfassung zu Beginn der einzelnen Forste aufgeführt, bei den umfangreichen, über mehrere Forste sich erstreckenden Serien des Forstkartenbureaus und Geometers Aichelen diese jedoch bereits nachstehend beschrieben. 1. Gemeinsame Merkmale der Kartenserien des Forstkartenbureaus: a) bei General- und Spezialkarten (Waldgrundrisse): Orientierung nicht angegeben, Nord jedoch durchweg oben, kol. Federzeichnungen, Oberamts-, Markungs-, Wald- und Abteilungsgrenzen verschiedenfarbig eingezeichnet, Gewässer (blau) und Wege, Lage einzelner Orte durch Signaturen (Meßpunkte) markiert, Waldungen numeriert und mit Flächeninhalten der Waldungen bzw. Schläge am Kartenrand vermerkt; b) bei Generalkarten: ganzes Kartenblatt in Planquadrate (der Landesvermessung) eingeteilt, Waldungen meist flächig grün, Maßstab 1:25000 (400 Ruten = 4,6-4,7 cm, 4000 Fuß = 4,6 cm), c) bei Spezialkarten: Maßstab 1:5000 (200 Ruten = 11,4 cm, 2000 Fuß ^ 11,4 cm) bzw. 1:2500 (100 Ruten = 11,4 cm), Schraffen angegeben, Waldgrenzen mit numerierten Grenzsteinen und deren Distanzen, je nach Art der Anstößer (Wald- oder Flurstücke) verschiedenfarbig bandiert, diese namentlich genannt, einliegende fremde Flurstücke eingezeichnet, einzelne Gebäude im Grundriß. 2. Gemeinsame Merkmale der Kartenserien des Feldmessers J. Michael Aichelen aus Neidlingen: [2] a) bei General- und Spezialkarten (Waldgrundrisse): Orientierung verschieden, durch Windrose oder Beschriftung am Kartenrand angezeigt, kol. Federzeichnungen, Grenzlinien zwischen den Waldungen rot, den Abteilungen und Schlägen meist grau, Waldgrenzen je nach anstoßenden Flurstücken verschiedenfarbig bandiert, diese namentlich genannt, fremde Grundstücke eingetragen, Gewässer (blau) und Wege (braun), Felsen, Erdschliffe u.a. mittels Signaturen hervorgehoben, Waldbezirke, einzelne Waldungen und Unterabteilungen mit Nummern versehen, diese am Kartenrand unter Angabe der Waldnamen und Flächeninhalte vermerkt. b) bei Generalkarten: Maßstab 1:14000 (400 Dezimalruten = 8,1-8,3 cm) und 1:7000 (200 Dezimalruten = 8,2 cm), Schraffen, Waldflächen grün getönt, Grenzsteine, teilweise mit Numerierung, Lage der Siedlungen markiert. c) bei Spezialkarten: Maßstab 1:2500 (100 Dezimalruten 11,2 cm), keine Schraffen, Grenzsteine numeriert und deren Distanzen vermerkt, Gebäude im Grundriß eingezeichnet. [1] Nr. 4-25, 45-67, 115-121, 124-129, 164-206, 217-243, 257, 259-263, 269-277, 330-403, 482-515 [2] Nr. 29-31, 104-113, 138-155, 419-424, 434-435, 452-462, 474-480
542 Karten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ