Ulrich Schwaiger zu Graben bestätigt, dass ihm Propst Johannes und der Konvent von Rohr das Erb- und Baurecht an der Schwaige zu Graben für eine jährliche Gült von 400 Käse im Wert von jeweils einem Groschen, einem Zentner Schmalz und weiteren nicht namentlich genannten Abgaben erneuert haben. S: Thomas Rüden zu Schelnach, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv