Bf Bernhard III. von Paderborn beurkundet, daß Gerhard, Prior des Klosters Gehrden, in seiner Gegenwart darüber Beschwerde geführt habe, daß Meinrich von Henglarn das Kloster an seinen Gütern in Burich2), die er fünfzig Jahre unangefochten besessen hat, schwer geschädigt habe. Meinrich hat nach gerichtlichem Entscheid und aufgrund von Vermittlung auf alle Ansprüche auf die Güter verzichtet, da er den Schaden nicht ausgleichen kann, und versprochen, deswegen das Kloster niemals mehr zu behelligen. Der Aussteller kündigt sein Siegel an und benennt Zeugen.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view