Universitäten sollen ihre Selbstverwaltung stärken, Kultusministerium will nicht länger Prellbock sein: Ministerpräsident Filbinger zur inneren Hochschulreform
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D701002/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1970 >> März
7. März 1970
(O-Ton) Hans Filbinger, Dr., CDU, Ministerpräsident von Baden-Württemberg: Die innere Reform ist genau so wichtig wie der Ausbau der Kapazitäten / Der Staat kann das nicht alleine / Nach relativ ruhigem Semester gesteigerte Hoffnung auf Durchführung / (Sehr vehement:) Die Universitäten müssen ihre Selbstverwaltung ausbauen und stärken, das Kultusministerium nicht mehr als großen Prellbock verwenden, sie müssen wieder das tun, was sie seit Jahrhunderten getan haben: Selbstverwaltung auf ihrem akademischen Boden üben / An streikende Studenten und Schüler: das Land gibt den letzten Pfennig für seine Schulen und Hochschulen, kein Land tut mehr / (2'48)
0:03:02; 0'03
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Außerparlamentarische Willensbildung: APO, Streik
Reform: Hochschulreform
Schüler
Siebziger Jahre
Student
Universität: Numerus clausus
Universität: Selbstverwaltung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ