Neuordnung der preußischen Universitätsverfassung, Statuten und Ausführungsbestimmungen, Vereinheitlichung und Organisation der Hochschulverwaltung
Vollständigen Titel anzeigen
Jur. Fak. 66
G 2
Sortierung: 00020
2.5./I Juristische Fakultät
Juristische Fakultät >> 01. Universitätsangelegenheiten >> 01.03. Universitätsverfassung
1924-1943
Enthält v.a.: Grundsätze einer Neuordnung der preußischen Universitätsverfassung mit Änderungen auf Vorschlag des Senats. - Satzungsentwurf. - Entwurf und Statuten der Preußischen Universität Greifswald (1924). - Ausführungsbestimmungen der Satzung der Universität. - Verfahrensweise bei Beschwerden von Dozenten in persönlichen Angelegenheiten sowie Beschwerden über den Dekan und Rektor. - Richtlinien zur Vereinheitlichung der Hochschulverwaltung, dabei: Gliederung der Hochschule in Dozentenschaft und Studentenschaft, Rektor als Führer der Hochschule, Ernennung von Prorektor und Dekan, Funktionen von: Senat, Fakultäten, Dekan, Fakultätsausschuß (1935). - Verbot der Erörterung über Reichsreform (1935). - Verfahrensweise bei Übersendung von Schriftstücken an das Ministerium (1935). - Beteiligung studentischer Vertreter bei Fakultätssitzungen mit studentischen Belangen. - Verfahrensweise bei Anfragen über Organisationsangelegenheiten (1938). - Amtsdauer der Rektoren (1938). - Satzungen über die Ernennung zum Ehrensenator und die Verleihung der Ehrenkette (Druck). - Amtseid der Hochschulrektoren (1939). - Umbenennung der gerichtsärztlichen Universitätsinstitute in Institut für gerichtliche Medizin und Kriminalistik (1940). - Anfrage und Mitteilung betr. geeigneter Mitglieder der Fakultät für den Osteinsatz (Prof. Preyer und Seraphim bereits eingezogen). - Steuerberatung des Dozentenbundes (1942). - Ausbildung als Schulungsredner zur politischen Aufklärung des Volkes (1942). - Stellungnahme zum Hochschullehrernachwuchs (1942). - Anfrage des Auslandsamtes der Dozentenschaft der deutschen Universitäten und Hochschulen zur Besetzung unbesetzer Arbeitsplätze an Instituten und Kliniken durch niederländische Akademiker (1943, streng vertraulich).
Enthält auch: Mitteilung über Berufung Prof. Bley zum 1. Okt. 1932 nach Gießen, neuer Wahlsenator: Prof. Muhs, Ersatzmann: Prof. Kähler. - Ernennung zum Rektor: Prof. Meisner (1934), Prof. Reschke (1935, Entbindung 1938), Prof. Wilhelm-Kästner (Vorschlag und Amtsübernahme 1938, Berufung nach Hamburg 1942), Prof. Engel (1941). - Stellenbesetzung in der Dozentenschaft (1935). - Ernennung zum Leiter der Dozentenschaft: Assistent Dr. Brink (1935), Stellvertreter Leiter der Dozentenschaft (1937), Vertretung Dr. Hübner (1938); Prof. Reschke (1938); Prof. Schultze (1942); Prof. Hansjürgen Bruns (1941); Prof. Schulze wegen Einberufung Prof. Bruns zur Waffen-SS (1941). - Mitteilung über Vertretung des Gaudozentenbundführers durch Prof. Karl Philipp (1936), Ernennung zum Leiter der Dozentenschaft (1937). - Ernennung zum Dekan der Philosophischen Fakultät: Prof. Hermann Lautensach (1937). - Stellungnahme zur Berufung von Prof. Jander zu Rektor (1937/8). - Ernennungen 1938: Prof. Leick (Prorektor). Prof. Rühland (Dekan Rechts- und Staatswissenschaftliche Fak.), Prof. Bischoff (Dekan Med. Fak.), Prof. Metzner (Dekan Phil. Fak.), Prof. Elliger (Dekan Theol. Fak.). - Ernennungen 1942: Prof. Herrmann (Prorektor), Prof. Glawe ( Dekan Theol. Fak.), Prof. Molitor (Dekan Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät), Prof. Bischoff (Dekan Med. Fak.), Prof. Metzner (Dekan Phil. Fak.).
Enthält auch: Mitteilung über Berufung Prof. Bley zum 1. Okt. 1932 nach Gießen, neuer Wahlsenator: Prof. Muhs, Ersatzmann: Prof. Kähler. - Ernennung zum Rektor: Prof. Meisner (1934), Prof. Reschke (1935, Entbindung 1938), Prof. Wilhelm-Kästner (Vorschlag und Amtsübernahme 1938, Berufung nach Hamburg 1942), Prof. Engel (1941). - Stellenbesetzung in der Dozentenschaft (1935). - Ernennung zum Leiter der Dozentenschaft: Assistent Dr. Brink (1935), Stellvertreter Leiter der Dozentenschaft (1937), Vertretung Dr. Hübner (1938); Prof. Reschke (1938); Prof. Schultze (1942); Prof. Hansjürgen Bruns (1941); Prof. Schulze wegen Einberufung Prof. Bruns zur Waffen-SS (1941). - Mitteilung über Vertretung des Gaudozentenbundführers durch Prof. Karl Philipp (1936), Ernennung zum Leiter der Dozentenschaft (1937). - Ernennung zum Dekan der Philosophischen Fakultät: Prof. Hermann Lautensach (1937). - Stellungnahme zur Berufung von Prof. Jander zu Rektor (1937/8). - Ernennungen 1938: Prof. Leick (Prorektor). Prof. Rühland (Dekan Rechts- und Staatswissenschaftliche Fak.), Prof. Bischoff (Dekan Med. Fak.), Prof. Metzner (Dekan Phil. Fak.), Prof. Elliger (Dekan Theol. Fak.). - Ernennungen 1942: Prof. Herrmann (Prorektor), Prof. Glawe ( Dekan Theol. Fak.), Prof. Molitor (Dekan Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät), Prof. Bischoff (Dekan Med. Fak.), Prof. Metzner (Dekan Phil. Fak.).
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ