Friedrich Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, Kurfürst und Erzkämmerer des Reiches bekundet, daß die Stände aus der Ritterschaft ihn gebeten haben, für ihre eigenen Sachen keinen Zoll bezahlen zu müssen (von ihren eigenen sachen einige zoll- und licentfreyheit genießen). Friedrich Wilhelm bewilligt daher jedem Ritterbürtigen, der sich für den Landtag qualifiziert hat, Lizentfreiheit auf bis zu zwei Fuder Wein für seine Haushaltung, auf die zu seinen eigenen Mühlen nötigen Mühlsteine sowie auf die Materialien (Kalk, Steine, geschnittenes und ungeschnittenes Holz, Pfannen, Estrich, Blei), die er für Bau und Unterhalt seiner Rittersitze und der anderen von Friedrich Wilhelm lehenrührigen Güter benötigt. Friedrich Wilhelm (eigenhändige Unterschrift)