Reinhard von Gemmingen, hessen-darmstädtischer Regierungs- und Geheimer Legationsrat, bekundet, dass er für sich und seine drei teils minderjährigen Brüder Eberhard, Friedrich und Ludwig mit Johann Melchior Knauff, hessen-darmstädtischem Proviantkommissar, folgenden Vertrag geschlossen hat. Der Aussteller übergibt Knauf und dessen Ehefrau Katharina in Erbleihe seine in Dexheim und Schwabsburg (Schwabsberg) bei Oppenheim gelegenen freien adligen Güter, bestehend in Dexheim aus einer Hofreite mit Häuschen, Scheune und Garten sowie insgesamt 322 ½ Morgen Äckern und Wiesen, worüber ein Verzeichnis ausgehändigt wurde. Anstatt eines Erbleihegelds wurde die Summe von 1100 Gulden Frankfurter Währung (den Gulden zu 30 Albus, den Albus zu 8 Pfennigen) bar bezahlt. Die Erbbeständer versprechen, jährlich zu Martini insgesamt 100 Malter Getreide, davon 34 Malter Korn, 22 Malter Gerste, 22 Malter Spelz und 22 Malter Hafer Oppenheimer Maß nach Oppenheim zu liefern. Ein Verkauf dieser Güter ist den Erbbeständern gestattet, allerdings beansprucht der Aussteller ein Vorkaufsrecht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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