Graf Gottfried zu (Czygenhayn) und seine Gemahlin Agnes von Braunschweig (Brunswig) bekunden, daß ihnen Abt Hermann und der Konvent zu Haina (Heyg...
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Urk. 26, 1324
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1375-1399
1381 September 23
Ausf., dt., Perg., durch Moder besch., aufgeklebt. - Beide RundSg. anh. 1. (neu befestigt) des Grafen, 3,2 cm, rechtsblickender Helm mit Helmzier (wachsender Ziegenadler), darunter rechtsgeneigter, geteilter Schild, oben der 6 zackige Stern, U.: s' got'fr'idi · comit-'is · in · cyg' inh-n; 2. der Gräfin, 3,4 cm, gespaltener Schild, rechts geteilt mit dem 6 zackigen Stern oben, links 2 herschauende Löwen, U.: + s' agnetis · de · brvnswig · comitisse · i · cigihai.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegeben [. . .] nach Cristi geburt 1381 iare, am montag nehist nach sancte Matheus tag dez heylgen apostiln und ewangelisten.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Gottfried zu (Czygenhayn) und seine Gemahlin Agnes von Braunschweig (Brunswig) bekunden, daß ihnen Abt Hermann und der Konvent zu Haina (Heygene) 400 Gulden geliehen haben, und freien dafür, wie vereinbart, die beiden Klosterhöfe Ransbach (Ramyspach) und Rengershausen (Rengirzhußen) samt Zubehör von Bede, Fuhren, Treiben und Tragen, Einlager des Grafen und seiner Leute, insbesondere aber Einlager und Überfall durch Jäger und Jagdhunde, sowie allen sonstigen Diensten. Falls das Kloster die Höfe verlandsiedelt, genießen die Landsiedel dieselbe Freiheit. An des Grafen Schwester Adelheid von Ziegenhain, Äbtissin zu Kaufungen (Kouffungen), sind jedoch auf Lebenszeit auch während der Befreiung aus dem Hof Rengershausen jährlich 11 Pfund hessischer Pfennige an alter Bede zu zahlen. Die Freiung erlischt mit der Rückzahlung von 400 guten schweren Goldgulden an das Kloster. Die schon bisher bestehende Freiheit des Hofes Ransbach soll jedoch bestehen bleiben [vgl. Franz Nr. 745], ebenso wie das Recht des Klosters, den Hof Rengershausen mit Landsiedeln zu besetzen, die sie mit Bede und Diensten nicht mehr als von alters her üblich beschweren wollen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 794, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Gottfried zu (Czygenhayn) und seine Gemahlin Agnes von Braunschweig (Brunswig) bekunden, daß ihnen Abt Hermann und der Konvent zu Haina (Heygene) 400 Gulden geliehen haben, und freien dafür, wie vereinbart, die beiden Klosterhöfe Ransbach (Ramyspach) und Rengershausen (Rengirzhußen) samt Zubehör von Bede, Fuhren, Treiben und Tragen, Einlager des Grafen und seiner Leute, insbesondere aber Einlager und Überfall durch Jäger und Jagdhunde, sowie allen sonstigen Diensten. Falls das Kloster die Höfe verlandsiedelt, genießen die Landsiedel dieselbe Freiheit. An des Grafen Schwester Adelheid von Ziegenhain, Äbtissin zu Kaufungen (Kouffungen), sind jedoch auf Lebenszeit auch während der Befreiung aus dem Hof Rengershausen jährlich 11 Pfund hessischer Pfennige an alter Bede zu zahlen. Die Freiung erlischt mit der Rückzahlung von 400 guten schweren Goldgulden an das Kloster. Die schon bisher bestehende Freiheit des Hofes Ransbach soll jedoch bestehen bleiben [vgl. Franz Nr. 745], ebenso wie das Recht des Klosters, den Hof Rengershausen mit Landsiedeln zu besetzen, die sie mit Bede und Diensten nicht mehr als von alters her üblich beschweren wollen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 794, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ