Vertrag zwischen der Herrschaft Lichtenstein und dem Teichmühlenbesitzer August Friedrich Wilhelm Löffler aus Lichtenstein über die Ableitungsgenehmigung für Entwässerungsanlagen von den zum Vorwerk Rüsdorf gehörenden Grundstücken, das Pfarr- und Schmidtfeld genannt, über Löfflers Feld- und Wiesengrundstücke

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Sächsisches Staatsarchiv
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