A Rep. 219 Sparkasse der Stadt Berlin (Bestand)
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A Rep. 219
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 6 Unternehmen der Wirtschaft >> A 6.3 Berliner Eigenbetriebe
1897 - 1944
Vorwort: A Rep. Sparkasse der Stadt Berlin
1. Unternehmensgeschichte
In ihrer Sitzung vom 31. Juli 1817 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Errichtung einer "Sparkasse für die ärmere Klasse der hiesigen Einwohner" beschlossen und ein entsprechendes Statut entworfen. Der Magistrat wurde mit der Realisierung beauftragt. Am 06. Juni 1818 gab der Magistrat im Berliner Intelligenzblatt Nr. 135 die Errichtung der Sparkasse bekannt; eröffnet wurde sie am 15. Juni 1818.
Von Beginn an bis 1875 war der Sitz der Sparkasse im Berliner Rathaus. Wertpapiere wurden im Magistrats-Depositorium aufbewahrt und die Geschäfte der Sparkasse vor- erst vom Rendanten bzw. Officianten der Stadtschulden-Kasse mit geführt. Es gab vier Vorsteher der Sparkasse, von denen drei durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurden, darunter ein Stadtverordneter. Der Magistrat bestimmte eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden. Geringe Mindestsparbeträge und niedrige Verzinsung sollte den ärmeren Schichten Gelegenheit zum Sparen geben bzw. begüterte Bürger fern- halten.
War die Errichtung der Berliner Sparkasse gemäß der Städteordnung von 1809 als Angelegenheit der Stadt betrachtet worden, nahm der Staat - nachdem die Geldinstitute "Sparkasse" in Preußen wirtschaftlich wichtig geworden waren - 1838 mit einem "Sparkassen-Reglement" Einfluss auf die Entwicklung der Sparkassen. Danach hatte jede Gemeinde dem Oberpräsidenten ihre Vorschläge über das Sparkassenwesen zu unterbreiten und eine Genehmigung einzuholen. Die Berliner Sparkasse änderte daraufhin ihr Statut, das am 01. April 1842 in Kraft trat. In den 40er Jahren des 19. Jhds. waren in der Sparkasse sechs Beamte und ein Diener tätig.
Nach wie vor wurde versucht, die Sparkasse den minderbemittelten Schichten vorzubehalten und wohlhabendere Kreise abzuschrecken. Dem sollte auch das zum am 01. November 1850 in Kraft gesetzte Statut dienen, in dem weiterhin niedrige Verzinsung und Höchstsparsummen festgelegt wurden. In den entfernteren Stadtteilen sollten Annahmestellen, deren Verwaltung als Ehrenamt galt, eingerichtet werden; Auszahlungen hingegen waren nach wie vor nur im "Sparkassen-Lokal" im Berlinischen Rathaus vorzunehmen. Der Rendant der Sparkasse wurde ebenso wie die anderen Beamten, ein Kontrolleur, ein Kassierer, drei Buchhalter und zwei Kassendiener, vom Magistrat bestimmt. Neben der Kommunalbehörde und der Staatsbehörde wurde zur Aufsicht ein Kuratorium - nun aus vier von den Stadtverordneten gewählten Mitgliedern, einem Magistratsmitglied als Vorsitzenden und als weiteres ständiges Mitglied dem Stadtkämmerer bestehend - eingesetzt.
Bedingt durch den Rathausneubau musste sich die Sparkasse zu Beginn der 60er Jahre des 19. Jhds. ein anderes Domizil suchen. Sie kaufte das an der Ecke Klosterstraße und Waisenstraße liegende vormals Podewils'sche Grundstück und konnte nach Abschluss von Umbaumaßnahmen 1875 das Palais Podewils beziehen, welches bis 1893 Zentrale der Berliner Sparkasse war.
Mit einem neuen Statut vom 27. Januar 1872 gewann der Sparverkehr an Attraktivität: Die Sparhöchstbeträge wurden angehoben und die Abhebungen durch höhere Beträge und günstigere Kündigungsfristen erleichtert. Vom 01. November 1872 an hatte die Sparkasse drei Zahlstellen und 26 Annahmestellen; der Rendant, ein Kontrolleur, ein Kalkulator, drei Kassierer, siebzehn Buchhalter und fünf Kassendiener wurden beschäftigt, um den wachsenden Publikumsverkehr zu bewältigen.
1877/78 wurden weitere Vergünstigungen hinsichtlich der Einzahlungssumme, Einlagenhöhe und Rückforderung in einem neuen Statut festgeschrieben. Erstmals wurde nicht ausdrücklich auf "arme" oder "nicht bemittelte" Personen Bezug genommen; die Sparkasse stand allen Berlinern zur Verfügung. 1881 verfügte die Sparkasse über 40 Annahmestellen und richtete 1882 zwei zusätzliche Filialkassen ein, die neben der Entgegennahme von Einzahlungen auch Sparkassenbücher aushändigten.
1886 erwarb die Sparkasse zur Behebung der permanenten Raumnot das Haus Zimmerstraße 90 - 91 und brachte dort ihre neue Abteilung II (Spareinlagen) unter. In der Klosterstraße verblieb die Abteilung I (Hypotheken-, Wechsel- und Giroverkehr). Die räumliche Enge zwang jedoch bereits 1893/94 wiederum zum Umzug - diesmal in das Dammühlengebäude am Mühlendamm. Die Sparkasse richtete dort neben ihrer Zentrale und ihren Abteilungen elf Zahlstellen ein. 1901 ist in der Linksstraße 7/8 ein weiteres Grundstück übernommen worden, worin weitere vier Zahlstellen eröffnet wurden. Nunmehr verfügte die Sparkasse über 92 Annahmestellen und beschäftigte neben dem Rendanten 91 Personen, darunter 12 Zahlstellen-Kassierer und elf Diener. Die Annahmestellen wurden nach wie vor im städtischen Ehrenamt verwaltet.
Um den reinen Sparverkehr durch den Giroverkehr ergänzen zu können, eröffnete die Sparkasse 1909 bei der Reichsbank ein Girokonto. Außerdem war den Sparkassen mit dem Scheckgesetz die passive Scheckfähigkeit zuerkannt worden. Eine neue Satzung trug diesen Bedingungen Rechnung und verbesserte wiederum die Sparbedingungen. Außerdem wurde die Übertragung von Guthaben zwischen den Zweigstellen sowie auf eine andere öffentliche Sparkassen ermöglicht. Unter Aufsicht des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung verwaltete ein Kuratorium die Sparkasse, dem der Stadtkämmerer, zwei weitere Magistratsmitglieder und acht von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Mitglieder, von denen sechs Stadtverordnete sein mussten, angehörten. Der Vorsitzende wurde durch den Oberbürgermeister bestimmt.
Den mit der Gründung des "Zweckverbandes Groß-Berlin" 1911 eingeleiteten neuen Entwicklungen entsprechend, eröffnete die Sparkasse 1912 neben der Zentrale neun Zweigkassen mit 94 ehrenamtlich verwaltetem Annahmestellen.
Der Erste Weltkrieg nötigte zu Reformen sowohl im Dienstbetrieb als auch in der Struktur: Zu Kriegsbeginn waren bei der Berliner Sparkasse 217 Personen beschäftigt, 1918 waren es 782 Personen. 1915 wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr eingeführt, vorerst im Giroverkehr mittels des sogenannten Sparverrechnungsverkehrs und eines entsprechenden Sparbuches. Mit der neuen Satzung von 1916 wurde anstelle des Rendanten erstmals ein Sparkassendirektor bestellt. Die Höchstgrenze für Spareinlagen entfiel. Weitere 40 Zweigstellen wurden in gemieteten Läden errichtet. Die Annahmestellen wurden ebenfalls vermehrt und bekamen die Bezeichnung Nebenstellen. Für den ausschließlichen Sparverkehr mit den städtischen Beamten wurden elf amtliche Nebenstellen im Rathaus, im Stadthaus, in den Krankenhäusern und im Polizeipräsidium eröffnet. Im Zusammenhang mit der Einführung der allgemeinen Freizügigkeit für Sparbücher führte die Sparkasse neue Sparbücher ein, zu denen jeweils eine Sicherungskarte gehörte. Die Buchführung wurde auf den bargeldlosen Verkehr umgestellt und es erfolgte der Übergang von gebundenen zu losen Konten.
1916 nahm die Sparkasse die Verwaltung und Verwahrung von Kriegsanleihen als neuen Geschäftszweig auf; ab 1917 wurden Darlehen gegen die Verpfändung von Kriegsanleihen gewährt, womit das Depot-Geschäft eingeführt wurde. Durch die Inflation waren Einlagen und Anlagen praktisch wertlos geworden. Nach der Stabilisierung der Währung musste mit großem Werbeaufwand das Misstrauen der Sparer überwunden werden. Da der Sparrechnungsverkehr sich nicht durchsetzen konnte, wurde der Kontokorrentverkehr eingeführt, und im September 1920 am Mühlendamm die erste Girokasse mit Depositen, Kontokorrent sowie Schecküberweisungs- und Effektenverkehr eingerichtet.
Hinsichtlich der Schaffung der Einheitsgemeinde Berlin hatte die Stadtverordnetenversammlung die zentrale Verwaltung aller Berliner Sparkassen beschlossen. Die Sparkassen der Gemeinden wurden in die alte Berliner Sparkasse eingegliedert; sie erhielten die Bezeichnung "Bezirkssparkassen". Für diese neue Sparkasse der Stadt Berlin trat am 12. Dezember 1921 eine neue Satzung in Kraft: Sie erhielt einen Aufsichtsrat, bestehend aus dem Stadtkämmerer, vier weiteren Magistratsmitgliedern, sechzehn Stadtverordneten, sechs Bürgerdeputierten und vier vom Aufsichtsrat zu wählenden sachverständigen Mitgliedern der neuen Bezirksämter. Der Vorstand setze sich aus dem Direktor und drei Abteilungsleitern zusammen; außerdem gab es Ausschüsse für die Bezirkssparkassen.
Vorerst gab es zwei Abteilungen:
A Sparkassenzentrale der Stadt Berlin
- Abwicklung des allgemeinen Sparverkehrs
B Girozentrale der Stadt Berlin
- Zusammenfassung und Nutzbarmachung der verfügbaren Bestände sämtlicher städtischen Kassen
- Ausführung des Überweisungsverkehrs unter besonderer Berücksichtigung des kommunalen Giroverkehrs
- Abrechnungsstelle für den gesamten Scheckverkehr der städtischen Kassen
- An- und Verkauf von Wertpapieren für Rechnung städtischer Einrichtungen und für Rechnung Dritter
- Erledigung sonstiger bankmäßiger Geschäfte.
Damit war der kommunale Giroverkehr für das Berliner Stadtgebiet von der Girozentrale der Provinz Brandenburg an die Girozentrale der Stadt Berlin übergegangen, die damit zu den großen Finanzinstituten zählte. Zum 01. Mai 1925 wurden diese Aufgaben der Abteilung B von der Sparkasse getrennt und der neu gegründeten "Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin" übertragen, die das kurz- und mittelfristige Kreditgeschäft und das bankmäßige Dienstleistungsgeschäft mit übernahm. Sie erhielt die Genehmigung zum Betrieb von Depot und Depositengeschäften und wurde als Devisenbank zugelassen. Die Sparkasse beschränkte ihre Geschäfte vorwiegend auf den Sparverkehr und das langfristige Kreditgeschäft, insbesondere hinsichtlich der Förderung des Wohnungsbaus. Sparkasse und Stadtbank blieben in Personalunion durch Vorstand und Verwaltungsrat verbunden. 1929 hatte die Sparkasse 78 Zweigstellen und 300 Sparstellen; die Stadtbank verfügte über 31 Geschäfts- und 59 Zahlstellen. Insgesamt waren ca. 1500 Personen bei der Sparkasse und ihrer Girozentrale beschäftigt.
Im Zusammenhang mit der sogenannten Sparkassenreform, der dritten der Brüningschen Notverordnungen, und der preußischen Sparkassenverordnung vom 20. Juli 1932 erhielt auch die Berliner Sparkasse am 01. Oktober 1932 eine neue Satzung und wurde in eine Körperschaft öffentlichen Rechts umgewandelt, ohne das damit die Haftung der Stadt Berlin als Gewährsträger für die Verpflichtungen der Sparkasse aufgehoben wurden. An Stelle des Aufsichtsrates und des Vorstandes traten ein Verwaltungsrat und ein Direktorium, denen die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde bestätigt wurde.
Im Juli 1933 zog die Sparkasse vom Mühlendamm in das Hochhaus am Alexanderplatz. Kapitallenkung, Einengung der Entscheidungsfreiheit und Eingriffe der Planwirtschaft in das Geldwesen prägten die weitere Entwicklung. Mit dem Kreditwesengesetz vom 05. Dezember 1934 mussten mehrere bei großen Firmen in Berlin bestehende Werksparkassen auf die Sparkasse übertragen werden. Den Bemühungen der Sparkasse, ihren Geschäftskreis um das Bausparen zu erweitern, stand der Widerstand des Direktoriums entgegen; die Stadtbank hingegen durfte ab 1937 Geschäftsgründungskredite einräumen.
Durch den Kauf von Reichsanleihen ab 1938 - sowohl durch die Sparkasse als auch durch die Girozentrale - wurden diese Institute in die Kriegsfinanzierung einbezogen. Naturgemäß stagnierte und sank einerseits das Hypothekengeschäft während des Krieges. Der Finanzbedarf zur Kriegsführung ließ durch das 1942 eingeführte "Eiserne Sparen" andererseits die Spareinlagen weiter ansteigen. Am 23. April 1945 stellte die Sparkasse ihren Geschäftsverkehr ein.
Die Bilanz nach Kriegsende war auch für die Sparkassen erschütternd: die Sparguthaben waren durch die Kriegsfinanzierung verloren gegangen. Alle Konten mussten mit dem Tag der Kapitulation gesperrt werden. Das Gebäude am Alexanderplatz war durch die Kampfhandlungen um das Stadtzentrum Berlins stark zerstört worden; nahezu sämtliche Unterlagen verbrannt und der unterirdische Tresorraum stand unter Wasser. [1]
Von entscheidender Bedeutung für das Finanz- und Kreditwesen wurde der Befehl der SMAD vom 23. Juli 1945 über die "Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane", mit dem u.a. die Sperre aller vor dem 09. Mai 1945 entstandenen Guthaben und die Bildung neuer Provinzial- und Landesbanken sowie Sparkassen verbunden war. Bereits am 28. April 1945 hatte der Chef der Besatzung der Stadt Berlin mit seinem Befehl Nr. 1 grundsätzliche Festlegungen getroffen: "... 6. Inhaber von Bankhäusern und Bankdirektoren haben alle Finanzgeschäfte zeitweilig einzustellen. Alle Safes sind sofort zu versiegeln... Allen Bankbeamten ist kategorisch verboten, jegliche Werte zu entnehmen..." [2]
Zwar wurden von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Kommandantur am 16. Mai 1945 sämtliche im Bezirk Mitte gelegenen Bank- und Kassenstellen wieder eröffnet, doch bereits am 05. Juni 1945 musste der Magistrat in Absprache mit dem Stadtkommandanten unter Berücksichtigung des o.g. SMAD-Befehls die "Neuorganisation des Berliner Bankwesens" anordnen. [3] Die Erfahrungen seit Kriegsende hinsichtlich der Wiederingangsetzung des Zahlungsverkehrs hätten gezeigt, dass "der große und weitverzweigte Apparat der vielen verschiedenen Banken zu kompliziert ist. Die meisten Berliner Banken sind zudem die Zentralbanken für ganz Deutschland, also für Gebiete, für die die Stadt Berlin zurzeit nicht zuständig ist und mit denen sie noch keine Verbindung hat. Für die schnelle und zweckmäßige Versorgung des Wirtschaftsraumes der Stadt Berlin und für die genaue Kontrolle des Zahlungsmittelumlaufs muss das Bankkassenwesen einfach und einheitlich sein." Der Magistrat beschloss deswegen, "dass in Berlin nur noch eine Bank, nämlich die Berliner Stadtbank Kassengeschäfte ausführen darf." Als neue Berliner Stadtbank war die Reichsbank bestimmt worden. Sie führte den Namen Berliner Stadtbank und unterstand dem Magistrat. In den Verwaltungsbezirken wurden in den ehemaligen Reichsbanknebenstellen sogenannte Bezirksbanken errichtet. Die bisherigen alten Stadtbanken, Giro-Sparkassen und Zweigkassenstellen blieben als Zweigstellen der neuen Berliner Stadtbank bestehen.
Alle übrigen, sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die genossenschaftlichen und privaten Banken hatten ihren Kassenverkehr sofort einzustellen - sie ruhten vorläufig - und die vorhandenen Kassenbestände an die neue Berliner Stadtbank abzuliefern.
Die Sparkasse war von dieser Anordnung - im Gegensatz zur Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin - nicht betroffen: Schon am 15. Mai 1945 wurden gemäß einer Anordnung der sowjetischen Besatzungsmacht 75 Geschäftsstellen wieder eröffnet; die Zentrale residierte vorerst in der Klosterstraße 80 - 85.
Der Geschäftsbetrieb gestaltete sich anfangs kompliziert: Bis Dezember 1947 erfolgten keine Auszahlungen, aber neue Spareinlagen wurden entgegengenommen. Wegen ungünstiger Zinsbedingungen gestaltete sich das Sparkassengeschäft anfangs zu einem reinen Verlustgeschäft; die Vergabe von Krediten der Sparkasse wurde erst im Januar 1946 genehmigt. Gleichzeitig nahm sie den Spargiroverkehr auf. Die Sparkasse übte damit wieder alle Geschäfte der alten Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin mit aus. Dieses Institut war im Gegensatz zur Sparkasse unter die Verordnung für die ruhenden Banken gefallen. Die frühere Arbeitsteilung war damit hinfällig geworden.
Von 1946 bis 1953 bestand deswegen bei der Berliner Sparkasse die "Abwicklungsabteilung der Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin".
Ihr oblagen im Wesentlichen
- die Einziehung der Forderungen aus Krediten, Hypotheken und anderen Forderungen der Stadtbank für die Inkasso-Kommission
- die Verwaltung der Tresoranlagen
- die Abrechnung mit den Girozentralen und den Großkunden der Stadtbank sowie die Aufstellung einer Schlussvermögensaufstellung. [4]
Am 28. Mai 1947 beriet der Magistrat die "Satzung der Sparkasse von Groß-Berlin" und leitete sie zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung. [5] Im September 1947 stellte der Magistrat fest, "dass die Städtische Sparkasse vor der Kapitulation und die Städtische Sparkasse nach der Kapitulation rechtsidentisch sind". [6] Damit sollte die rechtliche Position der Sparkasse eindeutig geklärt und ihre Selbständigkeit gesichert werden. Im Mai 1948 bestätigte die Alliierte Kommandantur diese Ansicht und wies den Magistrat an, "dass die alte und die neue Sparkasse als ein und dasselbe Institut zu betrachten sind." Die Sparkasse hatte damit ihre Sonderstellung gefestigt und gehörte nicht zu den "ruhenden" Banken und Kreditinstituten.
Die durch die Spaltung Berlins und die Währungsreform geschaffenen Realitäten prägten die weitere Entwicklung der Sparkasse:
Durch gleichlautende Verordnungen vom 30. Dezember 1948 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung wurden in den Westsektoren gelegene Zweig- stellen der Sparkasse der Stadt Berlin als selbständige Bank mit der Satzung der alten Sparkasse unter der Bezeichnung "Sparkasse der Stadt Berlin West" errichtet; die Zentrale dieser Sparkasse lag in der Berliner Straße 40 in Wilmersdorf. Dorthin verlegte auch die nach wie vor ruhende alte Berliner Stadtbank ihre Geschäftsräume. Guthaben wurden übernommen; Verbindlichkeiten gegenüber den Zweigstellen in Ostberlin nicht.
Deckungslücken waren mit öffentlichen Mitteln der Stadt Berlin zu schließen. Der Magistrat von Ostberlin verordnete deswegen am 15. Dezember 1949 das Erlöschen von Forderungen gegen die Sparkasse der Stadt Berlin. [7]
[1] Vgl. zu den vorangegangenen Ausführungen: Krafft, Herbert: Immer ging es um Geld. Einhundertfünfzig Jahre Sparkasse in Berlin. Berlin 1968.
[2] VOBl. Nr. 1 vom 10. Juli 1945, S. 3.
[3] VOBl. Nr. 1 vom 10. Juli 1945, S. 18.
[4] LAB A Rep. 218, Nr. (alt) 75.
[5] LAB C Rep. 100, Nr. 792 Magistratsbeschluss Nr. 217 vom 28. Mai 1947.
[6] LAB C Rep. 100, Nr. 797 Magistratsbeschluss Nr. 398 vom 01. September 1947.
[7] LAB C Rep. 100, Nr. 843 Magistratsbeschluss Nr. 334 vom 15. Dezember 1949.
2. Archivische Bearbeitung [8]
Die Sparkasse der Stadt Berlin unterhielt gemäß den archivrechtlichen Bestimmungen der DDR ein eigenes Verwaltungsarchiv und war zu regelmäßigen Abgaben ihres entbehrlichen Archivgutes an das zuständige Staatsarchiv, das damalige Stadtarchiv Berlin, verpflichtet. [9]
Darunter fiel auch noch vorhandenes Archivgut aus der Zeit vor 1945, das jedoch durch die Kriegswirkungen größtenteils verloren gegangen oder erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden war: Als den Mitarbeitern der Berliner Sparkasse im Januar 1946 das Betreten der früheren Geschäftsräume im zerstörten Hochhaus am Alexanderplatz gestattet wurde, mussten umfangreiche Verluste an Unterlagen der Girozentrale festgestellt werden: sämtliche Konten und Hauptbuchkonten sowie die entsprechenden Kontoauszüge, wichtige Belege der letzten Jahre, das am letzten Arbeitstag (20./21. April 1945) vorhandene Buchungsmaterial und die zur Versendung vorgesehene Post der letzten Arbeitstage vor Kriegsende waren verbrannt oder vorerst unbrauchbar. Die Wertpapierbestände der früheren Berliner Stadtbank waren 1945 teilweise im Freien aufgefunden und durch Witterungseinflüsse stark beschädigt worden; viele Dokumente mussten mühsam aus dem zerstörten Gebäude am Alexanderplatz geborgen und nutzbar gemacht werden. [10]
Die vorsorglich nach Ziewingen bei Frankfurt/Oder verbrachten Belege, Duplikate und Maschinen der Lochkartenabteilung waren durch die Kampfhandlungen vernichtet worden. [11]
Die Abwicklungsstelle wurde im September 1953 in die Treuhandabteilung der Sparkasse der Stadt Berlin überführt; sämtliche noch vorhandenen Unterlagen der Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin wurden in die Obhut der Berliner Sparkasse übernommen. [12] In der Zentrale der Sparkasse am Alexanderplatz verblieben:
- Schriftwechsel der Abwicklungsstelle 1945-1953, insb. mit den Girokassen A-Z
- Konten und Bestandskontrollen
- Bücher und Belege (soweit geborgen) aus der Zeit vor 1945
- Schrankfachkarten, -quittungen und Aufstellungen
- Wertpapier-Personenkonten und -Sachkonten
- alte Kreditakten A-Z
- Versicherungspolicen
- alte Girokonten-Vorblätter und Buchungsbelege der Girokassen und der Zentrale, Konteneröffnungen
- Büchersammlung eines Kunden, die bei Aufräumungsarbeiten gefunden worden war
Die aktuellen Vorgänge, Listen und Konten wurden vorerst in das Dienstgebäude der Treuhandabteilung Werderscher Markt 2-4 gebracht:
- Inkasso-Listen
- Inkasso-Kommission (Schriftwechsel)
- Buchungsbelege, Konten
- letzte Bilanzen der Berliner Stadtbank
- Kreditakten.
Die bis dahin von der Abwicklungsstelle verwahrten
- Verwahrstücke (geborgene Schrankfachinhalte und Depotstücke) (insg. 56 Pakete) und
- Wertpapiere (geborgene Effekten), Stücke der Sparkasse, Stadtbank, Stadthauptkasse, städtischen Betriebe, Gesellschaften und von Kunden (155 Säcke)
wurden im Oktober 1953 an das Ministerium der Finanzen der DDR übergeben. [13]
Die Verlegung der Treuhandabteilung vom Werderschen Markt in die Unterwasserstraße machte 1957 die Verlagerung von ca. 35 000 Dokumenten erforderlich, die in die Tresorräume am Alexanderplatz eingelagert wurden:
- Hypotheken- und Grundschuldbriefe, Grundbuchauszüge sowie andere Grundstücksangelegenheiten betreffende Dokumente
- Schuldurkunden, Darlehensakten, Wechsel
- Bürgschaftserklärungen, Abtretungserklärungen
- Lebensversicherungs-Policen
- Bausparverträge
- Kraftfahrzeugbriefe
- verschiedene Verträge
- Personalakten vor 1945
- Guthabenbescheinigungen über Uraltguthaben sowie
- alte Sparkassenbücher, Sondersparkassenbücher. [14]
1958 wurden auch die Unterlagen der ehemaligen Girozentrale hierher verbracht.
Das Schriftgut wurde im Verwaltungsarchiv der Sparkasse konzentriert und archivisch bearbeitet.
Die Bewertung orientierte sich an den im Rahmenaktenplan der Sparkassen der DDR bzw. der dazugehörigen "Richtlinie über die Aufbewahrung, Ordnung und Kassation von dienstlichem Schriftgut in den Sparkassen der DDR" vom Juni 1980 (Handbuch 23 der Staatsbank der DDR) festgelegten Aufbewahrungsfristen. Die Sparkasse entschied selbständig über die Aufbewahrung von Schriftgut mit Aufbewahrungsfristen bis zu 5 Jahren sowie aus den Zweigstellen und führte Kassationen durch. Bei allen anderen Schriftgutpositionen wurde in Absprache mit dem damaligen Stadtarchiv über Kassation oder Archivierung entschieden.
Das Archivgut aus der Zeit vor 1945 wurden 1982 an das Stadtarchiv abgegeben; die Abgaben der Überlieferung für den Zeitraum 1945 - 1975 erfolgten 1987 und 1988.
Zudem erhielt das Stadtarchiv eine Sammlung von Drucksachen anderer Geld- und Kredit-institute, die teilweise aus der Bibliothek des Statistischen Reichsamts stammen und wahrscheinlich nach Kriegsende der damaligen Sparkasse übergeben worden waren.
Das vorliegende Findbuch wurde mit AUGIAS-Archiv erarbeitet. Dabei wurden mehrere Register erstellt, die einen direkten Zugang zu Informationen ermöglichen. Die Aktentitelaufnahme erfolgte entsprechend den zeitgenössischen Vorlagen; unzutreffende Akten-laufzeiten wurden korrigiert.
Insgesamt umfasst die Überlieferung der A Rep. 219 Sparkasse der Stadt Berlin 229 Nummern aus der Zeit von 1876 bis 1948, in Einzelfällen bis 1952.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
[8] Die Darstellung ist identisch mit den entsprechenden Ausführungen zum Bestand LAB C Rep. 748 Sparkasse der Stadt Berlin (Bezirksstelle Berlin der Sparkasse der DDR).
[9] Vgl. Verordnung über das staatliche Archivwesen der DDR vom 11. März 1976. GBl. DDR I Nr. 10 vom 31. März 1976, S. 1 ff.
[10] LAB C Rep. 748, Nr. 87.
[11] Vgl.: Krafft, a.a.O. S. 181.
[12] LAB C Rep. 748, Nr. 87.
[13] LAB C Rep. 748, Nr. 87.
[14] LAB C Rep. 748, Nr. 87.
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 005-03-01 Magistrat von Berlin, Kämmereiverwaltung / Hauptfinanzverwaltung
LAB C Rep. 105 Magistrat von Berlin, Finanzen
LAB C Rep. 748 Sparkasse der Stadt Berlin (Bezirksstelle Berlin der Sparkasse der DDR)
4. Literaturauswahl
Krafft, Herbert: Immer ging es um Geld. Einhundertfünfzig Jahre Sparkasse in Berlin, Berlin 1968.
Berlin, im Jahre 1997 Heike Schroll
1. Unternehmensgeschichte
In ihrer Sitzung vom 31. Juli 1817 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Errichtung einer "Sparkasse für die ärmere Klasse der hiesigen Einwohner" beschlossen und ein entsprechendes Statut entworfen. Der Magistrat wurde mit der Realisierung beauftragt. Am 06. Juni 1818 gab der Magistrat im Berliner Intelligenzblatt Nr. 135 die Errichtung der Sparkasse bekannt; eröffnet wurde sie am 15. Juni 1818.
Von Beginn an bis 1875 war der Sitz der Sparkasse im Berliner Rathaus. Wertpapiere wurden im Magistrats-Depositorium aufbewahrt und die Geschäfte der Sparkasse vor- erst vom Rendanten bzw. Officianten der Stadtschulden-Kasse mit geführt. Es gab vier Vorsteher der Sparkasse, von denen drei durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurden, darunter ein Stadtverordneter. Der Magistrat bestimmte eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden. Geringe Mindestsparbeträge und niedrige Verzinsung sollte den ärmeren Schichten Gelegenheit zum Sparen geben bzw. begüterte Bürger fern- halten.
War die Errichtung der Berliner Sparkasse gemäß der Städteordnung von 1809 als Angelegenheit der Stadt betrachtet worden, nahm der Staat - nachdem die Geldinstitute "Sparkasse" in Preußen wirtschaftlich wichtig geworden waren - 1838 mit einem "Sparkassen-Reglement" Einfluss auf die Entwicklung der Sparkassen. Danach hatte jede Gemeinde dem Oberpräsidenten ihre Vorschläge über das Sparkassenwesen zu unterbreiten und eine Genehmigung einzuholen. Die Berliner Sparkasse änderte daraufhin ihr Statut, das am 01. April 1842 in Kraft trat. In den 40er Jahren des 19. Jhds. waren in der Sparkasse sechs Beamte und ein Diener tätig.
Nach wie vor wurde versucht, die Sparkasse den minderbemittelten Schichten vorzubehalten und wohlhabendere Kreise abzuschrecken. Dem sollte auch das zum am 01. November 1850 in Kraft gesetzte Statut dienen, in dem weiterhin niedrige Verzinsung und Höchstsparsummen festgelegt wurden. In den entfernteren Stadtteilen sollten Annahmestellen, deren Verwaltung als Ehrenamt galt, eingerichtet werden; Auszahlungen hingegen waren nach wie vor nur im "Sparkassen-Lokal" im Berlinischen Rathaus vorzunehmen. Der Rendant der Sparkasse wurde ebenso wie die anderen Beamten, ein Kontrolleur, ein Kassierer, drei Buchhalter und zwei Kassendiener, vom Magistrat bestimmt. Neben der Kommunalbehörde und der Staatsbehörde wurde zur Aufsicht ein Kuratorium - nun aus vier von den Stadtverordneten gewählten Mitgliedern, einem Magistratsmitglied als Vorsitzenden und als weiteres ständiges Mitglied dem Stadtkämmerer bestehend - eingesetzt.
Bedingt durch den Rathausneubau musste sich die Sparkasse zu Beginn der 60er Jahre des 19. Jhds. ein anderes Domizil suchen. Sie kaufte das an der Ecke Klosterstraße und Waisenstraße liegende vormals Podewils'sche Grundstück und konnte nach Abschluss von Umbaumaßnahmen 1875 das Palais Podewils beziehen, welches bis 1893 Zentrale der Berliner Sparkasse war.
Mit einem neuen Statut vom 27. Januar 1872 gewann der Sparverkehr an Attraktivität: Die Sparhöchstbeträge wurden angehoben und die Abhebungen durch höhere Beträge und günstigere Kündigungsfristen erleichtert. Vom 01. November 1872 an hatte die Sparkasse drei Zahlstellen und 26 Annahmestellen; der Rendant, ein Kontrolleur, ein Kalkulator, drei Kassierer, siebzehn Buchhalter und fünf Kassendiener wurden beschäftigt, um den wachsenden Publikumsverkehr zu bewältigen.
1877/78 wurden weitere Vergünstigungen hinsichtlich der Einzahlungssumme, Einlagenhöhe und Rückforderung in einem neuen Statut festgeschrieben. Erstmals wurde nicht ausdrücklich auf "arme" oder "nicht bemittelte" Personen Bezug genommen; die Sparkasse stand allen Berlinern zur Verfügung. 1881 verfügte die Sparkasse über 40 Annahmestellen und richtete 1882 zwei zusätzliche Filialkassen ein, die neben der Entgegennahme von Einzahlungen auch Sparkassenbücher aushändigten.
1886 erwarb die Sparkasse zur Behebung der permanenten Raumnot das Haus Zimmerstraße 90 - 91 und brachte dort ihre neue Abteilung II (Spareinlagen) unter. In der Klosterstraße verblieb die Abteilung I (Hypotheken-, Wechsel- und Giroverkehr). Die räumliche Enge zwang jedoch bereits 1893/94 wiederum zum Umzug - diesmal in das Dammühlengebäude am Mühlendamm. Die Sparkasse richtete dort neben ihrer Zentrale und ihren Abteilungen elf Zahlstellen ein. 1901 ist in der Linksstraße 7/8 ein weiteres Grundstück übernommen worden, worin weitere vier Zahlstellen eröffnet wurden. Nunmehr verfügte die Sparkasse über 92 Annahmestellen und beschäftigte neben dem Rendanten 91 Personen, darunter 12 Zahlstellen-Kassierer und elf Diener. Die Annahmestellen wurden nach wie vor im städtischen Ehrenamt verwaltet.
Um den reinen Sparverkehr durch den Giroverkehr ergänzen zu können, eröffnete die Sparkasse 1909 bei der Reichsbank ein Girokonto. Außerdem war den Sparkassen mit dem Scheckgesetz die passive Scheckfähigkeit zuerkannt worden. Eine neue Satzung trug diesen Bedingungen Rechnung und verbesserte wiederum die Sparbedingungen. Außerdem wurde die Übertragung von Guthaben zwischen den Zweigstellen sowie auf eine andere öffentliche Sparkassen ermöglicht. Unter Aufsicht des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung verwaltete ein Kuratorium die Sparkasse, dem der Stadtkämmerer, zwei weitere Magistratsmitglieder und acht von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Mitglieder, von denen sechs Stadtverordnete sein mussten, angehörten. Der Vorsitzende wurde durch den Oberbürgermeister bestimmt.
Den mit der Gründung des "Zweckverbandes Groß-Berlin" 1911 eingeleiteten neuen Entwicklungen entsprechend, eröffnete die Sparkasse 1912 neben der Zentrale neun Zweigkassen mit 94 ehrenamtlich verwaltetem Annahmestellen.
Der Erste Weltkrieg nötigte zu Reformen sowohl im Dienstbetrieb als auch in der Struktur: Zu Kriegsbeginn waren bei der Berliner Sparkasse 217 Personen beschäftigt, 1918 waren es 782 Personen. 1915 wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr eingeführt, vorerst im Giroverkehr mittels des sogenannten Sparverrechnungsverkehrs und eines entsprechenden Sparbuches. Mit der neuen Satzung von 1916 wurde anstelle des Rendanten erstmals ein Sparkassendirektor bestellt. Die Höchstgrenze für Spareinlagen entfiel. Weitere 40 Zweigstellen wurden in gemieteten Läden errichtet. Die Annahmestellen wurden ebenfalls vermehrt und bekamen die Bezeichnung Nebenstellen. Für den ausschließlichen Sparverkehr mit den städtischen Beamten wurden elf amtliche Nebenstellen im Rathaus, im Stadthaus, in den Krankenhäusern und im Polizeipräsidium eröffnet. Im Zusammenhang mit der Einführung der allgemeinen Freizügigkeit für Sparbücher führte die Sparkasse neue Sparbücher ein, zu denen jeweils eine Sicherungskarte gehörte. Die Buchführung wurde auf den bargeldlosen Verkehr umgestellt und es erfolgte der Übergang von gebundenen zu losen Konten.
1916 nahm die Sparkasse die Verwaltung und Verwahrung von Kriegsanleihen als neuen Geschäftszweig auf; ab 1917 wurden Darlehen gegen die Verpfändung von Kriegsanleihen gewährt, womit das Depot-Geschäft eingeführt wurde. Durch die Inflation waren Einlagen und Anlagen praktisch wertlos geworden. Nach der Stabilisierung der Währung musste mit großem Werbeaufwand das Misstrauen der Sparer überwunden werden. Da der Sparrechnungsverkehr sich nicht durchsetzen konnte, wurde der Kontokorrentverkehr eingeführt, und im September 1920 am Mühlendamm die erste Girokasse mit Depositen, Kontokorrent sowie Schecküberweisungs- und Effektenverkehr eingerichtet.
Hinsichtlich der Schaffung der Einheitsgemeinde Berlin hatte die Stadtverordnetenversammlung die zentrale Verwaltung aller Berliner Sparkassen beschlossen. Die Sparkassen der Gemeinden wurden in die alte Berliner Sparkasse eingegliedert; sie erhielten die Bezeichnung "Bezirkssparkassen". Für diese neue Sparkasse der Stadt Berlin trat am 12. Dezember 1921 eine neue Satzung in Kraft: Sie erhielt einen Aufsichtsrat, bestehend aus dem Stadtkämmerer, vier weiteren Magistratsmitgliedern, sechzehn Stadtverordneten, sechs Bürgerdeputierten und vier vom Aufsichtsrat zu wählenden sachverständigen Mitgliedern der neuen Bezirksämter. Der Vorstand setze sich aus dem Direktor und drei Abteilungsleitern zusammen; außerdem gab es Ausschüsse für die Bezirkssparkassen.
Vorerst gab es zwei Abteilungen:
A Sparkassenzentrale der Stadt Berlin
- Abwicklung des allgemeinen Sparverkehrs
B Girozentrale der Stadt Berlin
- Zusammenfassung und Nutzbarmachung der verfügbaren Bestände sämtlicher städtischen Kassen
- Ausführung des Überweisungsverkehrs unter besonderer Berücksichtigung des kommunalen Giroverkehrs
- Abrechnungsstelle für den gesamten Scheckverkehr der städtischen Kassen
- An- und Verkauf von Wertpapieren für Rechnung städtischer Einrichtungen und für Rechnung Dritter
- Erledigung sonstiger bankmäßiger Geschäfte.
Damit war der kommunale Giroverkehr für das Berliner Stadtgebiet von der Girozentrale der Provinz Brandenburg an die Girozentrale der Stadt Berlin übergegangen, die damit zu den großen Finanzinstituten zählte. Zum 01. Mai 1925 wurden diese Aufgaben der Abteilung B von der Sparkasse getrennt und der neu gegründeten "Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin" übertragen, die das kurz- und mittelfristige Kreditgeschäft und das bankmäßige Dienstleistungsgeschäft mit übernahm. Sie erhielt die Genehmigung zum Betrieb von Depot und Depositengeschäften und wurde als Devisenbank zugelassen. Die Sparkasse beschränkte ihre Geschäfte vorwiegend auf den Sparverkehr und das langfristige Kreditgeschäft, insbesondere hinsichtlich der Förderung des Wohnungsbaus. Sparkasse und Stadtbank blieben in Personalunion durch Vorstand und Verwaltungsrat verbunden. 1929 hatte die Sparkasse 78 Zweigstellen und 300 Sparstellen; die Stadtbank verfügte über 31 Geschäfts- und 59 Zahlstellen. Insgesamt waren ca. 1500 Personen bei der Sparkasse und ihrer Girozentrale beschäftigt.
Im Zusammenhang mit der sogenannten Sparkassenreform, der dritten der Brüningschen Notverordnungen, und der preußischen Sparkassenverordnung vom 20. Juli 1932 erhielt auch die Berliner Sparkasse am 01. Oktober 1932 eine neue Satzung und wurde in eine Körperschaft öffentlichen Rechts umgewandelt, ohne das damit die Haftung der Stadt Berlin als Gewährsträger für die Verpflichtungen der Sparkasse aufgehoben wurden. An Stelle des Aufsichtsrates und des Vorstandes traten ein Verwaltungsrat und ein Direktorium, denen die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde bestätigt wurde.
Im Juli 1933 zog die Sparkasse vom Mühlendamm in das Hochhaus am Alexanderplatz. Kapitallenkung, Einengung der Entscheidungsfreiheit und Eingriffe der Planwirtschaft in das Geldwesen prägten die weitere Entwicklung. Mit dem Kreditwesengesetz vom 05. Dezember 1934 mussten mehrere bei großen Firmen in Berlin bestehende Werksparkassen auf die Sparkasse übertragen werden. Den Bemühungen der Sparkasse, ihren Geschäftskreis um das Bausparen zu erweitern, stand der Widerstand des Direktoriums entgegen; die Stadtbank hingegen durfte ab 1937 Geschäftsgründungskredite einräumen.
Durch den Kauf von Reichsanleihen ab 1938 - sowohl durch die Sparkasse als auch durch die Girozentrale - wurden diese Institute in die Kriegsfinanzierung einbezogen. Naturgemäß stagnierte und sank einerseits das Hypothekengeschäft während des Krieges. Der Finanzbedarf zur Kriegsführung ließ durch das 1942 eingeführte "Eiserne Sparen" andererseits die Spareinlagen weiter ansteigen. Am 23. April 1945 stellte die Sparkasse ihren Geschäftsverkehr ein.
Die Bilanz nach Kriegsende war auch für die Sparkassen erschütternd: die Sparguthaben waren durch die Kriegsfinanzierung verloren gegangen. Alle Konten mussten mit dem Tag der Kapitulation gesperrt werden. Das Gebäude am Alexanderplatz war durch die Kampfhandlungen um das Stadtzentrum Berlins stark zerstört worden; nahezu sämtliche Unterlagen verbrannt und der unterirdische Tresorraum stand unter Wasser. [1]
Von entscheidender Bedeutung für das Finanz- und Kreditwesen wurde der Befehl der SMAD vom 23. Juli 1945 über die "Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane", mit dem u.a. die Sperre aller vor dem 09. Mai 1945 entstandenen Guthaben und die Bildung neuer Provinzial- und Landesbanken sowie Sparkassen verbunden war. Bereits am 28. April 1945 hatte der Chef der Besatzung der Stadt Berlin mit seinem Befehl Nr. 1 grundsätzliche Festlegungen getroffen: "... 6. Inhaber von Bankhäusern und Bankdirektoren haben alle Finanzgeschäfte zeitweilig einzustellen. Alle Safes sind sofort zu versiegeln... Allen Bankbeamten ist kategorisch verboten, jegliche Werte zu entnehmen..." [2]
Zwar wurden von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Kommandantur am 16. Mai 1945 sämtliche im Bezirk Mitte gelegenen Bank- und Kassenstellen wieder eröffnet, doch bereits am 05. Juni 1945 musste der Magistrat in Absprache mit dem Stadtkommandanten unter Berücksichtigung des o.g. SMAD-Befehls die "Neuorganisation des Berliner Bankwesens" anordnen. [3] Die Erfahrungen seit Kriegsende hinsichtlich der Wiederingangsetzung des Zahlungsverkehrs hätten gezeigt, dass "der große und weitverzweigte Apparat der vielen verschiedenen Banken zu kompliziert ist. Die meisten Berliner Banken sind zudem die Zentralbanken für ganz Deutschland, also für Gebiete, für die die Stadt Berlin zurzeit nicht zuständig ist und mit denen sie noch keine Verbindung hat. Für die schnelle und zweckmäßige Versorgung des Wirtschaftsraumes der Stadt Berlin und für die genaue Kontrolle des Zahlungsmittelumlaufs muss das Bankkassenwesen einfach und einheitlich sein." Der Magistrat beschloss deswegen, "dass in Berlin nur noch eine Bank, nämlich die Berliner Stadtbank Kassengeschäfte ausführen darf." Als neue Berliner Stadtbank war die Reichsbank bestimmt worden. Sie führte den Namen Berliner Stadtbank und unterstand dem Magistrat. In den Verwaltungsbezirken wurden in den ehemaligen Reichsbanknebenstellen sogenannte Bezirksbanken errichtet. Die bisherigen alten Stadtbanken, Giro-Sparkassen und Zweigkassenstellen blieben als Zweigstellen der neuen Berliner Stadtbank bestehen.
Alle übrigen, sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die genossenschaftlichen und privaten Banken hatten ihren Kassenverkehr sofort einzustellen - sie ruhten vorläufig - und die vorhandenen Kassenbestände an die neue Berliner Stadtbank abzuliefern.
Die Sparkasse war von dieser Anordnung - im Gegensatz zur Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin - nicht betroffen: Schon am 15. Mai 1945 wurden gemäß einer Anordnung der sowjetischen Besatzungsmacht 75 Geschäftsstellen wieder eröffnet; die Zentrale residierte vorerst in der Klosterstraße 80 - 85.
Der Geschäftsbetrieb gestaltete sich anfangs kompliziert: Bis Dezember 1947 erfolgten keine Auszahlungen, aber neue Spareinlagen wurden entgegengenommen. Wegen ungünstiger Zinsbedingungen gestaltete sich das Sparkassengeschäft anfangs zu einem reinen Verlustgeschäft; die Vergabe von Krediten der Sparkasse wurde erst im Januar 1946 genehmigt. Gleichzeitig nahm sie den Spargiroverkehr auf. Die Sparkasse übte damit wieder alle Geschäfte der alten Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin mit aus. Dieses Institut war im Gegensatz zur Sparkasse unter die Verordnung für die ruhenden Banken gefallen. Die frühere Arbeitsteilung war damit hinfällig geworden.
Von 1946 bis 1953 bestand deswegen bei der Berliner Sparkasse die "Abwicklungsabteilung der Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin".
Ihr oblagen im Wesentlichen
- die Einziehung der Forderungen aus Krediten, Hypotheken und anderen Forderungen der Stadtbank für die Inkasso-Kommission
- die Verwaltung der Tresoranlagen
- die Abrechnung mit den Girozentralen und den Großkunden der Stadtbank sowie die Aufstellung einer Schlussvermögensaufstellung. [4]
Am 28. Mai 1947 beriet der Magistrat die "Satzung der Sparkasse von Groß-Berlin" und leitete sie zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung. [5] Im September 1947 stellte der Magistrat fest, "dass die Städtische Sparkasse vor der Kapitulation und die Städtische Sparkasse nach der Kapitulation rechtsidentisch sind". [6] Damit sollte die rechtliche Position der Sparkasse eindeutig geklärt und ihre Selbständigkeit gesichert werden. Im Mai 1948 bestätigte die Alliierte Kommandantur diese Ansicht und wies den Magistrat an, "dass die alte und die neue Sparkasse als ein und dasselbe Institut zu betrachten sind." Die Sparkasse hatte damit ihre Sonderstellung gefestigt und gehörte nicht zu den "ruhenden" Banken und Kreditinstituten.
Die durch die Spaltung Berlins und die Währungsreform geschaffenen Realitäten prägten die weitere Entwicklung der Sparkasse:
Durch gleichlautende Verordnungen vom 30. Dezember 1948 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung wurden in den Westsektoren gelegene Zweig- stellen der Sparkasse der Stadt Berlin als selbständige Bank mit der Satzung der alten Sparkasse unter der Bezeichnung "Sparkasse der Stadt Berlin West" errichtet; die Zentrale dieser Sparkasse lag in der Berliner Straße 40 in Wilmersdorf. Dorthin verlegte auch die nach wie vor ruhende alte Berliner Stadtbank ihre Geschäftsräume. Guthaben wurden übernommen; Verbindlichkeiten gegenüber den Zweigstellen in Ostberlin nicht.
Deckungslücken waren mit öffentlichen Mitteln der Stadt Berlin zu schließen. Der Magistrat von Ostberlin verordnete deswegen am 15. Dezember 1949 das Erlöschen von Forderungen gegen die Sparkasse der Stadt Berlin. [7]
[1] Vgl. zu den vorangegangenen Ausführungen: Krafft, Herbert: Immer ging es um Geld. Einhundertfünfzig Jahre Sparkasse in Berlin. Berlin 1968.
[2] VOBl. Nr. 1 vom 10. Juli 1945, S. 3.
[3] VOBl. Nr. 1 vom 10. Juli 1945, S. 18.
[4] LAB A Rep. 218, Nr. (alt) 75.
[5] LAB C Rep. 100, Nr. 792 Magistratsbeschluss Nr. 217 vom 28. Mai 1947.
[6] LAB C Rep. 100, Nr. 797 Magistratsbeschluss Nr. 398 vom 01. September 1947.
[7] LAB C Rep. 100, Nr. 843 Magistratsbeschluss Nr. 334 vom 15. Dezember 1949.
2. Archivische Bearbeitung [8]
Die Sparkasse der Stadt Berlin unterhielt gemäß den archivrechtlichen Bestimmungen der DDR ein eigenes Verwaltungsarchiv und war zu regelmäßigen Abgaben ihres entbehrlichen Archivgutes an das zuständige Staatsarchiv, das damalige Stadtarchiv Berlin, verpflichtet. [9]
Darunter fiel auch noch vorhandenes Archivgut aus der Zeit vor 1945, das jedoch durch die Kriegswirkungen größtenteils verloren gegangen oder erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden war: Als den Mitarbeitern der Berliner Sparkasse im Januar 1946 das Betreten der früheren Geschäftsräume im zerstörten Hochhaus am Alexanderplatz gestattet wurde, mussten umfangreiche Verluste an Unterlagen der Girozentrale festgestellt werden: sämtliche Konten und Hauptbuchkonten sowie die entsprechenden Kontoauszüge, wichtige Belege der letzten Jahre, das am letzten Arbeitstag (20./21. April 1945) vorhandene Buchungsmaterial und die zur Versendung vorgesehene Post der letzten Arbeitstage vor Kriegsende waren verbrannt oder vorerst unbrauchbar. Die Wertpapierbestände der früheren Berliner Stadtbank waren 1945 teilweise im Freien aufgefunden und durch Witterungseinflüsse stark beschädigt worden; viele Dokumente mussten mühsam aus dem zerstörten Gebäude am Alexanderplatz geborgen und nutzbar gemacht werden. [10]
Die vorsorglich nach Ziewingen bei Frankfurt/Oder verbrachten Belege, Duplikate und Maschinen der Lochkartenabteilung waren durch die Kampfhandlungen vernichtet worden. [11]
Die Abwicklungsstelle wurde im September 1953 in die Treuhandabteilung der Sparkasse der Stadt Berlin überführt; sämtliche noch vorhandenen Unterlagen der Berliner Stadtbank - Girozentrale der Stadt Berlin wurden in die Obhut der Berliner Sparkasse übernommen. [12] In der Zentrale der Sparkasse am Alexanderplatz verblieben:
- Schriftwechsel der Abwicklungsstelle 1945-1953, insb. mit den Girokassen A-Z
- Konten und Bestandskontrollen
- Bücher und Belege (soweit geborgen) aus der Zeit vor 1945
- Schrankfachkarten, -quittungen und Aufstellungen
- Wertpapier-Personenkonten und -Sachkonten
- alte Kreditakten A-Z
- Versicherungspolicen
- alte Girokonten-Vorblätter und Buchungsbelege der Girokassen und der Zentrale, Konteneröffnungen
- Büchersammlung eines Kunden, die bei Aufräumungsarbeiten gefunden worden war
Die aktuellen Vorgänge, Listen und Konten wurden vorerst in das Dienstgebäude der Treuhandabteilung Werderscher Markt 2-4 gebracht:
- Inkasso-Listen
- Inkasso-Kommission (Schriftwechsel)
- Buchungsbelege, Konten
- letzte Bilanzen der Berliner Stadtbank
- Kreditakten.
Die bis dahin von der Abwicklungsstelle verwahrten
- Verwahrstücke (geborgene Schrankfachinhalte und Depotstücke) (insg. 56 Pakete) und
- Wertpapiere (geborgene Effekten), Stücke der Sparkasse, Stadtbank, Stadthauptkasse, städtischen Betriebe, Gesellschaften und von Kunden (155 Säcke)
wurden im Oktober 1953 an das Ministerium der Finanzen der DDR übergeben. [13]
Die Verlegung der Treuhandabteilung vom Werderschen Markt in die Unterwasserstraße machte 1957 die Verlagerung von ca. 35 000 Dokumenten erforderlich, die in die Tresorräume am Alexanderplatz eingelagert wurden:
- Hypotheken- und Grundschuldbriefe, Grundbuchauszüge sowie andere Grundstücksangelegenheiten betreffende Dokumente
- Schuldurkunden, Darlehensakten, Wechsel
- Bürgschaftserklärungen, Abtretungserklärungen
- Lebensversicherungs-Policen
- Bausparverträge
- Kraftfahrzeugbriefe
- verschiedene Verträge
- Personalakten vor 1945
- Guthabenbescheinigungen über Uraltguthaben sowie
- alte Sparkassenbücher, Sondersparkassenbücher. [14]
1958 wurden auch die Unterlagen der ehemaligen Girozentrale hierher verbracht.
Das Schriftgut wurde im Verwaltungsarchiv der Sparkasse konzentriert und archivisch bearbeitet.
Die Bewertung orientierte sich an den im Rahmenaktenplan der Sparkassen der DDR bzw. der dazugehörigen "Richtlinie über die Aufbewahrung, Ordnung und Kassation von dienstlichem Schriftgut in den Sparkassen der DDR" vom Juni 1980 (Handbuch 23 der Staatsbank der DDR) festgelegten Aufbewahrungsfristen. Die Sparkasse entschied selbständig über die Aufbewahrung von Schriftgut mit Aufbewahrungsfristen bis zu 5 Jahren sowie aus den Zweigstellen und führte Kassationen durch. Bei allen anderen Schriftgutpositionen wurde in Absprache mit dem damaligen Stadtarchiv über Kassation oder Archivierung entschieden.
Das Archivgut aus der Zeit vor 1945 wurden 1982 an das Stadtarchiv abgegeben; die Abgaben der Überlieferung für den Zeitraum 1945 - 1975 erfolgten 1987 und 1988.
Zudem erhielt das Stadtarchiv eine Sammlung von Drucksachen anderer Geld- und Kredit-institute, die teilweise aus der Bibliothek des Statistischen Reichsamts stammen und wahrscheinlich nach Kriegsende der damaligen Sparkasse übergeben worden waren.
Das vorliegende Findbuch wurde mit AUGIAS-Archiv erarbeitet. Dabei wurden mehrere Register erstellt, die einen direkten Zugang zu Informationen ermöglichen. Die Aktentitelaufnahme erfolgte entsprechend den zeitgenössischen Vorlagen; unzutreffende Akten-laufzeiten wurden korrigiert.
Insgesamt umfasst die Überlieferung der A Rep. 219 Sparkasse der Stadt Berlin 229 Nummern aus der Zeit von 1876 bis 1948, in Einzelfällen bis 1952.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
[8] Die Darstellung ist identisch mit den entsprechenden Ausführungen zum Bestand LAB C Rep. 748 Sparkasse der Stadt Berlin (Bezirksstelle Berlin der Sparkasse der DDR).
[9] Vgl. Verordnung über das staatliche Archivwesen der DDR vom 11. März 1976. GBl. DDR I Nr. 10 vom 31. März 1976, S. 1 ff.
[10] LAB C Rep. 748, Nr. 87.
[11] Vgl.: Krafft, a.a.O. S. 181.
[12] LAB C Rep. 748, Nr. 87.
[13] LAB C Rep. 748, Nr. 87.
[14] LAB C Rep. 748, Nr. 87.
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 005-03-01 Magistrat von Berlin, Kämmereiverwaltung / Hauptfinanzverwaltung
LAB C Rep. 105 Magistrat von Berlin, Finanzen
LAB C Rep. 748 Sparkasse der Stadt Berlin (Bezirksstelle Berlin der Sparkasse der DDR)
4. Literaturauswahl
Krafft, Herbert: Immer ging es um Geld. Einhundertfünfzig Jahre Sparkasse in Berlin, Berlin 1968.
Berlin, im Jahre 1997 Heike Schroll
Bestand
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 005-03-01 Magistrat von Berlin, Kämmereiverwaltung / Hauptfinanzverwaltung
LAB C Rep. 105 Magistrat von Berlin, Finanzen
LAB C Rep. 748 Sparkasse der Stadt Berlin (Bezirksstelle Berlin der Sparkasse der DDR)
LAB A Rep. 005-03-01 Magistrat von Berlin, Kämmereiverwaltung / Hauptfinanzverwaltung
LAB C Rep. 105 Magistrat von Berlin, Finanzen
LAB C Rep. 748 Sparkasse der Stadt Berlin (Bezirksstelle Berlin der Sparkasse der DDR)
Berliner Straße 40 (Wilmersdorf)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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22.08.2025, 11:21 MESZ