Der Edelknecht Johann Schelris von Wasserlos (Waszerlos) erklärt: Sollten der Dekan Franz [von Amöneburg] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg wegen des Kaufs des Halbteils des großen und kleinen Zehnten zu Altenmittlau (Aldenmitla), den sie von ihm erworben haben, gerichtlich belangt oder an dessen Inbesitznahme gehindert werden oder den Zehntanteil nicht über Jahr und Tag ungestört besitzen können, dann wird er sich solange dem Stift in Aschaffenburg als Bürge stellen, bis alle anderweitigen Ansprüche auf den Zehntanteil ausgeräumt und dem Stift die erlittenen Schäden ersetzt worden sind. Mitbürgen sind seine Neffen, die Gebrüder Richwin und Hermann Schelris. Hat das Stift den Zehntanteil über Jahr und Tag unangefochten in Besitz gehabt, dann soll diese Urkunde den Bürgen zurückgegeben werden, und sie sollen von der Bürgschaft frei sein.
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Der Edelknecht Johann Schelris von Wasserlos (Waszerlos) erklärt: Sollten der Dekan Franz [von Amöneburg] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg wegen des Kaufs des Halbteils des großen und kleinen Zehnten zu Altenmittlau (Aldenmitla), den sie von ihm erworben haben, gerichtlich belangt oder an dessen Inbesitznahme gehindert werden oder den Zehntanteil nicht über Jahr und Tag ungestört besitzen können, dann wird er sich solange dem Stift in Aschaffenburg als Bürge stellen, bis alle anderweitigen Ansprüche auf den Zehntanteil ausgeräumt und dem Stift die erlittenen Schäden ersetzt worden sind. Mitbürgen sind seine Neffen, die Gebrüder Richwin und Hermann Schelris. Hat das Stift den Zehntanteil über Jahr und Tag unangefochten in Besitz gehabt, dann soll diese Urkunde den Bürgen zurückgegeben werden, und sie sollen von der Bürgschaft frei sein.
SSAA, StiftsA U 3899
StiftsA U Stiftsarchiv Urkunden
Stiftsarchiv Urkunden
1370 Januar 15
Archivale
Edition / Literatur: Schöffler: Urkundenbuch (Nr. 432)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
27.03.2025, 11:34 MEZ