Der Edelknecht Johann Schelris von Wasserlos (Waszerlos) erklärt: Sollten der Dekan Franz [von Amöneburg] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg wegen des Kaufs des Halbteils des großen und kleinen Zehnten zu Altenmittlau (Aldenmitla), den sie von ihm erworben haben, gerichtlich belangt oder an dessen Inbesitznahme gehindert werden oder den Zehntanteil nicht über Jahr und Tag ungestört besitzen können, dann wird er sich solange dem Stift in Aschaffenburg als Bürge stellen, bis alle anderweitigen Ansprüche auf den Zehntanteil ausgeräumt und dem Stift die erlittenen Schäden ersetzt worden sind. Mitbürgen sind seine Neffen, die Gebrüder Richwin und Hermann Schelris. Hat das Stift den Zehntanteil über Jahr und Tag unangefochten in Besitz gehabt, dann soll diese Urkunde den Bürgen zurückgegeben werden, und sie sollen von der Bürgschaft frei sein.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg