Kreisausschuss Lippstadt A (Bestand)
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KA LP-A
Kreisarchiv Soest (Archivtektonik) >> Archivgut des Kreises Soest und seiner Vorläufer >> Kreis Lippstadt
Kurzbeschreibung: Akten der Kreisausschuss-Verwaltung LippstadtAkten zu Kommunaletats der Städte und Gemeinden, Armenfonds, Kreissparkasse, Standesämter und Personenstandswesen, Kreiskommunalkasse, Kreiswohlfahrtsamt, Gast- und Schankwirtschaften, Genehmigung von Dampfkesselanlagen und gewerblichen Anlagen.
Vorwort: Die Kreise im Regierungsbezirk Arnsberg wurden 1817 eingerichtet. Aber erst mit der Kreisordnung von 1886 bekamen die Kreise das Recht zur Selbstverwaltung. Dem Kreisausschuss oblag die Verwaltung der Kreisangelegenheiten, die Ernenung und Beaufsichtigung der Beamten des Kreises und die Erledigung der durch Gesetz übertragenen Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung. Hierzu gehörte unter anderem die Kommunal- und Gewerbeaufsicht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kreis. Diese Kreisordnung von 1886 ist bis 1945 grundlegend für das preußische Kreisrecht geblieben.
Die im Kreisarchiv Soest vorhandendenen Akten des Bestandes "Kreisausschuss Lippstadt" wurden aus technischen Gründen getrennt in die Bestände Kreisausschuss A und Kreisauschuss B. Der Bestand Kreisausschuss A beinhaltet alle fadengehefteten Archivalien seit der Einrichtung des Kreisausschusses 1886/1887 bis zur Büroreform um etwa 1930.
Die insgesamt 117 Akten dokumentieren die Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises Lippstadt und umfassen den Zeitraum 1858 bis 1932 mit Vorlaufzeiten ab 1820. Sie enthalten Vorgänge zu Angelegenheiten des Kreises, zu den Etats der Ämter und Gemeinden, zur Aufsicht über Armenfonds, Akten zu Standesamtsangelegenheiten der Städte und Gemeinden und Genehmigungen von Gast- und Schankwirtschaften.
Alle fadengehefteten Akten trugen auf den Aktendeckeln die Bezeichnung "Kreisausschuß Lippstadt", die frühen Akten, die noch vor Einrichtung des Kreisausschusses begonnen worden waren, waren ursprünglich Landratsamtsakten, aber zeitnah mit dieser Bezeichnung überklebt worden, so dass alle diese Akten beim so vom Bestandsbildner gebildeten Bestand belassen wurden.
Die vorhandenen Akten trugen fast sämtlich Aktenzeichen. Ein Aktenplan ist allerdings nicht mehr vorhanden.
Die Mehrzahl der Akten wurde von Kreisarchivar Heinz Haider auf Karteikaten verzeichnet, wobei Aktentitel und Aktenzeichen unverändert übernommen wurden, und später in die EDV eingegeben. Kassiert wurde nicht.
Basierend auf der vorgefundenen Aktenordnung wurde die Klassifikation "Kreisausschuss Lippstadt A" von Kreisarchivarin Beatrix Pusch erstellt und der Bestand danach klassifiziert. Die Akten ohne Aktenzeichen konnten nach der vorhandenen Klassifikation klassifiziert werden. Die Findbucherstellung erfolgte mehrmals; nachdem im Jahr 2008 noch abschließend einige Akten (insbesondere zu Amtstetats) diesem Bestand eindeutig zugeordnet werden konnten, letztmalig im April 2009.
Der Bestand ist teilweise verfilmt worden. Dies betrifft die Akten mit den Signaturen 1 bis 88. Einige Akten wurden auch bereits restauriert, bei anderen Akten aus diesem Bestand stehen noch Restaurierungsarbeiten an.
Der Bestand steht für die Benutzung offen.
Zur Bestellung der Archivalien im Lesesaal und als Zitierweise bei Veröffentlichungen ist die Signatur (Bestandskürzel und Nummer, z.B. KA LP-A 1) anzugeben.
Hinweise auf parallele und ergänzende Bestände:Auf den Bestand "Kreisausschuss Lippstadt B" (1910-1945, Vorlaufzeiten ab 1874) wurde bereits verwiesen. Dieser schließt sich an den Bestand "Kreisausschuss Lippstadt A" an. Auch beeinhaltet er einige ältere Akten, insbesondere aus dem Bereich Standesamtswesen, die eigentlich dem hier vorliegenden Bestand zuzuordnen gewesen wären, aber aufgrund ihrer anderen Aktenform (nicht fadengeheftet) zum Bestand B geordnet wurden.
Aufgrund der Doppelfunktion der Landräte als Vorsitzende der Organe der kommunalen Selbstverwaltung Kreistag und Kreisausschuss und als staatliche Beamte und Leiter des Landratsamtes als unteren kommunalen Verwaltungsbezirk sind auch die Akten des Landratsamtes zu nennen. Der Bestand "Landratsamt Lippstadt A" aus der Zeit von 1817 bis ca. 1935 befindet sich als Leihgabe des Landesarchivs NRW Abteilung Westfalen im Kreisarchiv Soest, im Kreisarchiv befinden sich sowohl die Originalakten als auch die Sicherungsverfilmung und für die Benutzung die entsprechenden Mikrofilme. Ebenso im Kreisarchiv als Depositum des Landesarchivs NRW Abteilung Westfalen befindet sich der Bestand "Landratsamt Lippstadt B" aus der Zeit von 1930 - 1945, dieser umfasst jedoch nur 60 Akten.
Aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg ist für den Kreis Lippstadt noch der Bestand Kreis Lippstadt zu nennen. Verzeichnet sind hier 5068 Akten.
Stand: 12.11.2020
Vorwort: Die Kreise im Regierungsbezirk Arnsberg wurden 1817 eingerichtet. Aber erst mit der Kreisordnung von 1886 bekamen die Kreise das Recht zur Selbstverwaltung. Dem Kreisausschuss oblag die Verwaltung der Kreisangelegenheiten, die Ernenung und Beaufsichtigung der Beamten des Kreises und die Erledigung der durch Gesetz übertragenen Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung. Hierzu gehörte unter anderem die Kommunal- und Gewerbeaufsicht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kreis. Diese Kreisordnung von 1886 ist bis 1945 grundlegend für das preußische Kreisrecht geblieben.
Die im Kreisarchiv Soest vorhandendenen Akten des Bestandes "Kreisausschuss Lippstadt" wurden aus technischen Gründen getrennt in die Bestände Kreisausschuss A und Kreisauschuss B. Der Bestand Kreisausschuss A beinhaltet alle fadengehefteten Archivalien seit der Einrichtung des Kreisausschusses 1886/1887 bis zur Büroreform um etwa 1930.
Die insgesamt 117 Akten dokumentieren die Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises Lippstadt und umfassen den Zeitraum 1858 bis 1932 mit Vorlaufzeiten ab 1820. Sie enthalten Vorgänge zu Angelegenheiten des Kreises, zu den Etats der Ämter und Gemeinden, zur Aufsicht über Armenfonds, Akten zu Standesamtsangelegenheiten der Städte und Gemeinden und Genehmigungen von Gast- und Schankwirtschaften.
Alle fadengehefteten Akten trugen auf den Aktendeckeln die Bezeichnung "Kreisausschuß Lippstadt", die frühen Akten, die noch vor Einrichtung des Kreisausschusses begonnen worden waren, waren ursprünglich Landratsamtsakten, aber zeitnah mit dieser Bezeichnung überklebt worden, so dass alle diese Akten beim so vom Bestandsbildner gebildeten Bestand belassen wurden.
Die vorhandenen Akten trugen fast sämtlich Aktenzeichen. Ein Aktenplan ist allerdings nicht mehr vorhanden.
Die Mehrzahl der Akten wurde von Kreisarchivar Heinz Haider auf Karteikaten verzeichnet, wobei Aktentitel und Aktenzeichen unverändert übernommen wurden, und später in die EDV eingegeben. Kassiert wurde nicht.
Basierend auf der vorgefundenen Aktenordnung wurde die Klassifikation "Kreisausschuss Lippstadt A" von Kreisarchivarin Beatrix Pusch erstellt und der Bestand danach klassifiziert. Die Akten ohne Aktenzeichen konnten nach der vorhandenen Klassifikation klassifiziert werden. Die Findbucherstellung erfolgte mehrmals; nachdem im Jahr 2008 noch abschließend einige Akten (insbesondere zu Amtstetats) diesem Bestand eindeutig zugeordnet werden konnten, letztmalig im April 2009.
Der Bestand ist teilweise verfilmt worden. Dies betrifft die Akten mit den Signaturen 1 bis 88. Einige Akten wurden auch bereits restauriert, bei anderen Akten aus diesem Bestand stehen noch Restaurierungsarbeiten an.
Der Bestand steht für die Benutzung offen.
Zur Bestellung der Archivalien im Lesesaal und als Zitierweise bei Veröffentlichungen ist die Signatur (Bestandskürzel und Nummer, z.B. KA LP-A 1) anzugeben.
Hinweise auf parallele und ergänzende Bestände:Auf den Bestand "Kreisausschuss Lippstadt B" (1910-1945, Vorlaufzeiten ab 1874) wurde bereits verwiesen. Dieser schließt sich an den Bestand "Kreisausschuss Lippstadt A" an. Auch beeinhaltet er einige ältere Akten, insbesondere aus dem Bereich Standesamtswesen, die eigentlich dem hier vorliegenden Bestand zuzuordnen gewesen wären, aber aufgrund ihrer anderen Aktenform (nicht fadengeheftet) zum Bestand B geordnet wurden.
Aufgrund der Doppelfunktion der Landräte als Vorsitzende der Organe der kommunalen Selbstverwaltung Kreistag und Kreisausschuss und als staatliche Beamte und Leiter des Landratsamtes als unteren kommunalen Verwaltungsbezirk sind auch die Akten des Landratsamtes zu nennen. Der Bestand "Landratsamt Lippstadt A" aus der Zeit von 1817 bis ca. 1935 befindet sich als Leihgabe des Landesarchivs NRW Abteilung Westfalen im Kreisarchiv Soest, im Kreisarchiv befinden sich sowohl die Originalakten als auch die Sicherungsverfilmung und für die Benutzung die entsprechenden Mikrofilme. Ebenso im Kreisarchiv als Depositum des Landesarchivs NRW Abteilung Westfalen befindet sich der Bestand "Landratsamt Lippstadt B" aus der Zeit von 1930 - 1945, dieser umfasst jedoch nur 60 Akten.
Aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg ist für den Kreis Lippstadt noch der Bestand Kreis Lippstadt zu nennen. Verzeichnet sind hier 5068 Akten.
Stand: 12.11.2020
122 Verzeichnungseinheiten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ