Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 20. Nov. 1668, wonach die durch die Richter von Huissen und die klev. Kommissare verhängte und durchgeführte Immission des Dr. Ising in das Lehnsgut Pley (in der Pleien) im Herzogtum Kleve und Amt Huissen (Niederlande, bei Arnheim) wegen der Nichtzuständigkeit der Richter wieder rückgängig zu machen, das Gut innerhalb von 4 Wochen dem Freiherrn von Myllendonk abzutreten ist und Dr. Ising über die Schulden, die er den Gläubigern zurückgezahlt hat, ein Liquidationsverfahren am klev. Hofgericht binnen 6 Wochen einleiten soll. Es geht wohl um eine Verschuldung in Höhe von 58000 holländischen Gulden. 1663 hatte der Appellant mit Anna Maria und Agnes von Myllendonk, den Schwestern des Appellaten, und deren Gatten einen gerichtlich bestätigten Vergleich geschlossen, wonach ihm 2/3 des Guts Pley eingeräumt werden und er 1/3 von anderen Gläubigern gerichtlich erstreiten sollte. Attentatsklagen gegen die Urteilsvollstreckung durch die Vorinstanz. Die Vorinstanz weigert sich, die Vorakten herauszugeben, und erhebt eine Gerichtsstandseinrede gegen das RKG aufgrund des Privilegium de non appellando in possessoriis von 1566.
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Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 20. Nov. 1668, wonach die durch die Richter von Huissen und die klev. Kommissare verhängte und durchgeführte Immission des Dr. Ising in das Lehnsgut Pley (in der Pleien) im Herzogtum Kleve und Amt Huissen (Niederlande, bei Arnheim) wegen der Nichtzuständigkeit der Richter wieder rückgängig zu machen, das Gut innerhalb von 4 Wochen dem Freiherrn von Myllendonk abzutreten ist und Dr. Ising über die Schulden, die er den Gläubigern zurückgezahlt hat, ein Liquidationsverfahren am klev. Hofgericht binnen 6 Wochen einleiten soll. Es geht wohl um eine Verschuldung in Höhe von 58000 holländischen Gulden. 1663 hatte der Appellant mit Anna Maria und Agnes von Myllendonk, den Schwestern des Appellaten, und deren Gatten einen gerichtlich bestätigten Vergleich geschlossen, wonach ihm 2/3 des Guts Pley eingeräumt werden und er 1/3 von anderen Gläubigern gerichtlich erstreiten sollte. Attentatsklagen gegen die Urteilsvollstreckung durch die Vorinstanz. Die Vorinstanz weigert sich, die Vorakten herauszugeben, und erhebt eine Gerichtsstandseinrede gegen das RKG aufgrund des Privilegium de non appellando in possessoriis von 1566.
AA 0627, 2970 - I/J 211/1034
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 1. Buchstabe I/J
1669 - 1676 (1660 - 1673)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dr. Adam Ising (Isinck), klev.-märk. Geheimer Regierungsrat zu Kleve und Nijmegen (Niederlande), (Bekl.) Beklagter: Johann Kraft Freiherr von Myllendonk (Kr. Grevenbroich) zu 's- Gravenhage (Niederlande), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Bernhard Henningh 1669 - Subst.: Dr. Johann Niklas Hoen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Ulrich Stieber (für Markgraf Friedrich Wilhelm von Brandenburg) [1665] 1669 - Subst.: Dr. Johann Karl Müeg - Dr. Jakob Friedrich Kuehorn 1669 - Subst.: Lic. Johann Heinrich Zinck - Dr. Johann Ulrich Zeller 1673 - Subst.: Dr. Wilhelm Heinrich Erhardt Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Klev.-märk. Regierung zu Kleve (1668) - 2. RKG 1669 - 1676 (1660 - 1673) Beweismittel: Vertragl. Einigung des Markgrafen von Brandenburg mit einigen seiner Räte über die Zwistigkeiten zwischen den Räten von 1663 (Q 28). Klev.-märk. Landtagsabschied von 1660 (in Q 33). Zahlreiche Dokumente zur Jurisdiktionsfrage bzgl. der Appellation in Besitzstreitigkeiten und zu Fällen anderer Gläubiger (in Q 33). Beschreibung: 6 cm, 241 Bl., lose; Q 1 - 3, 5 - 35, 37 - 51, 4 Beilagen von 1670, es fehlen Q 4* und 36*.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:39 MESZ