Herzog Karl I. zu Braunschweig-Lüneburg Postskriptum zu 40 Slg Nr. 5758: Beweis des Diebstahls; wenn der Dieb den Diebstahl eingestanden hat soll vom bestohlenen Eigentümer kein Eid verlangt werden 2 Abschriften

Show full title
Niedersächsisches Landesarchiv
Data provider's object view
Loading...