Das Kapitel zu Vilich beschließt, dass die künftigen Bewohner des Dechaneihauses, welches die Dechantin Mechtildis de Dollindorp in seinen baulichen Einrichtungen mit eigenen und kostbaren Mitteln verschönert hat, zur Haltung eines Jahrgedächtnisses für dieselbe jährlich einen Malter Weizen prästieren sollen. d. fer. III. post dom. judica. Siegel der Äbtissin Katharina und des Konvents.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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