Urteilsspruch des Gmünder Stadtgerichts in der Streitsache zwischen Jörg Ehinger, Kläger, und den Stättmeistern von gemeiner Stadt wegen, Beklagte, über den Wasserfluss, so der Kläger aus seinem Höflein in den Königsbronner Hof zu führen vermeint. (Orig. Papier, Sg. des Hans Traub, Schultheiß zu Gmünd)

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner