Werden.-Dr. iur. Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor zu Werden, bekundet, dass Abt Anselm ihn nach dem Tod des Wilhelm Ferdinand Freiherrn von Galen, Herrn zu Dinklage, Assen etc., zu Behuf des ältesten Sohnes Clemens August Freiherrn von Galen, münsterischen Erbkämmerers und Drosten des Amts Vechta, Herrn zu Dinklage, Assen, Bispinck, Romberg etc., zu Dienstmannsrecht mit den Lehngütern Linnkamp im Kirchspiel Walstedde, Bauerschaft Ameke, Hohenfeld im Kirchspiel Werne und Gahlenshove, jetzt Metz- oder Meyhove genannt, zu Herbern belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Ludger Albert Lauten, Kanzleisekretärs, und Johann Spickermann, Kapellmeisters des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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